Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden


Andreas Mundt: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß"
Erklärung des ICN-Leitungsgremiums: Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise



Das Leitungsgremium des International Competition Network (ICN Steering Group) hat eine Erklärung zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts während und nach der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 140 Wettbewerbsbehörden aus 129 Staaten. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ist seit September 2013 Vorsitzender des ICN-Leitungsgremiums.

Andreas Mundt sagte: "Die Krise fordert von den Kartellbehörden gleichzeitig Aufmerksamkeit und Augenmaß. Der weltweite Austausch ist für die richtigen Reaktionen auf diese globale Herausforderung unabdingbar. Das ICN gibt seinen Mitgliedern mit der Erklärung eine Richtschnur an die Hand, wie sie in transparenter Weise eine angemessene Flexibilität zeigen und gleichzeitig wettbewerbliche Rahmenbedingungen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung sicherstellen können."

Die ICN Steering Group sieht die Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden weltweit. Sie bekräftigt die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips und fordert die Mitgliedsbehörden auf, gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten wachsam zu bleiben. Die Erklärung würdigt die Fähigkeit der Behörden, in ihren Entscheidungen zu bewerten und zu berücksichtigen, welche Bemühungen von Unternehmen zur Bereitstellung von benötigten Gütern und Dienstleistungen notwendig sind.

Die ICN Steering Group ermutigt die Behörden zu einem transparenten Umgang mit den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und bestärkt diese darin, für den Wettbewerb als Leitprinzip der wirtschaftlichen Erholung zu werben. Die ICN Steering Group wird sich weiterhin für die Zusammenarbeit der Behörden in dieser herausfordernden Zeit einsetzen.

Die vollständige Erklärung ist auf der Internetseite des ICN abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 14.07.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen