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Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die geplante Reform des Berufungsrechts als nicht bürgerfreundlich
Gesetz laufe allen Bestrebungen um schnelles und gutes Recht zuwider


(14.09.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass der Rechtsausschuss mehrheitlich empfohlen hat, gegen die geplante Reform des Berufungsrechts (Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung) den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Die vorgeschlagene weitgehende Beschränkung der 2001 eingeführten Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine aussichtslose Berufung auch ohne mündliche Verhandlung und unanfechtbar zurückweisen zu können, ist nur auf den ersten Blick bürgerfreundlich", so Dr. Merk. "Auf den zweiten Blick aber zeigt sich, dass die Reform nur eine einzige Folge hat: Es wird nunmehr wieder länger dauern, bis der Bürger im Zivilprozess zu seinem Recht kommt. Und es wird teurer werden."

Nach bisheriger Rechtslage hat das Rechtsmittelgericht Berufungen, die es für aussichtslos hält, ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll dies nur noch unter der wenig eindeutigen Voraussetzung möglich sein, dass eine mündliche Verhandlung "nicht geboten" ist. Außerdem soll gegen "Zurückweisungsbeschlüsse" bei einem Streitwert über 20.000 € ein weiteres Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein.

Dr. Merk wies darauf hin: "Das beschleunigte Berufungsverfahren ist damit praktisch tot. Die Folge ist: Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in der Berufung wieder ein langes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Richter der zweiten Instanz das Urteil einstimmig für richtig halten. Ist die Berufung dann letztlich erfolglos, wird es für den unterlegenen Gegner noch dazu teurer, weil die Anwaltsgebühren bei einer mündlichen Verhandlung höher sind. Und es dauert wieder länger, weil hiergegen eine weitere Instanz offen steht. Somit hat keine Seite etwas von der geplanten Reform. Sie unterwandert vielmehr unsere Bemühungen, Prozesse zu straffen und zu beschleunigen."

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat deshalb dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. "Ich hoffe, dass diese Empfehlung auch im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit findet, und werde mich dafür einsetzen, dass Bayern weiter dafür kämpft", sagte Dr. Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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