Wertpapiergeschäfte: Offenlegung von Provisionen
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin prangert die "Verdunkelung bei Bankprovisionen" an
Dr. Beate Merk: "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung"
(22.09.11) - "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Praxis der Banken bei der Offenlegung von Provisionen bei Wertpapiergeschäften überprüft", fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung. "Wenn sich die von den Verbraucherverbänden vorgelegten Zahlen über Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bestätigen, muss gegen die betroffenen Banken von Behördenseite entschieden vorgegangen werden."
Das Wertpapierhandelsgesetz lässt Provisionen von dritter Seite für die Empfehlung und Vermittlung von Wertpapieren nur dann zu, wenn sie dem Kunden offengelegt werden und die Provision dazu dient, die Qualität der Finanzdienstleistung zu verbessern. Und das aus gutem Grund, denn Provisionen bergen das Risiko, dass sich die Empfehlung nicht vorrangig am Interesse des Kunden sondern am Gewinnstreben des Unternehmens ausrichtet. Außerdem mindern Provisionen die Rendite der Anlage.
"Ein Desaster wie beim aggressiven Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an vornehmlich ältere Kunden darf sich nicht wiederholen. Die Banken müssen für die notwendige Transparenz sorgen und Interessenkollisionen vermeiden", so Merk, die auch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließt. "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung. Auch werden wir uns auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Vorgaben für provisionsgestützte Finanzdienstleistungen strenger und präziser als bisher gefasst werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.