Anwaltstätigkeit und unseriöse Geschäftsmodelle
Dr. Beate Merk kontra unseriöse Inkassodienstleister : "Abzocke" dürfe nicht länger ein lukratives Geschäftsmodell sein"
Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus unseriösen Geschäftsmodellen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden
(26.09.11) - Inkassodienstleister spielen oftmals eine wichtige Rolle bei unseriösen Geschäftsmodellen wie Internetkostenfallen oder behaupteten Vertragsschlüssen nach unerlaubten Werbeanrufen. "Es sind gerade die schwarzen Schafe in dieser Branche, die durch ihr aggressives Auftreten die Verbraucher einschüchtern. Mit Mahnschreiben und Mahngebühren drängen sie vielfach auf Zahlung, obwohl in Wahrheit gar keine Forderung besteht", kritisiert Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk.
Die Ministerin weiter: "Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus solchen angeblichen Telefon- und Internetverträgen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen darlegen müssen, mit wem und unter welchen Umständen der behauptete Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Verbraucher der angeblichen Forderung widerspricht. Sie sind dann verpflichtet, die wichtigsten Voraussetzungen des Vertrages selbst zu prüfen oder sich von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen. Bei Verstößen kann dann hart durchgegriffen werden.".
Handlungsbedarf sieht die bayerische Verbraucherschutzministerin auch bei der Höhe der Gebühren: "Es darf nicht sein, dass Inkassounternehmen in Ratenzahlungsvereinbarungen Anerkenntniserklärungen verstecken, in denen Verbrauchern Gebühren untergeschoben werden, auf die in dieser Höhe kein Anspruch besteht. Bürger in wirtschaftlicher Not dürfen mit solchen Abzockmethoden nicht noch weiter geschröpft werden", so Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.