Viele Mängel: "Beipackzetteln" für Kapitalanlagen
Dr. Beate Merk: "Effektiven Verbraucherschutz gibt es nur mit formalisierten Beipackzetteln"
"Wer es den Banken weitgehend überlässt, wie sie ihre Kunden über die Eigenschaften von Kapitalanlagen informieren, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei Unverständliches und wenig Vergleichbares herauskommt"
(22.12.11) - Wenig überrascht zeigt sich Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk von den Mängeln, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den "Beipackzetteln" für Kapitalanlagen festgestellt hat:
"Wer es den Banken weitgehend überlässt, wie sie ihre Kunden über die Eigenschaften von Kapitalanlagen informieren, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei Unverständliches und wenig Vergleichbares herauskommt. Nur ein standardisiertes Formblatt mit weitgehend vorgegebenen Antwortmöglichkeiten stellt sicher, dass der Kunde klare und verständliche Informationen über ein Wertpapier erhält und er die verschiedenen Angebote auch wirklich vergleichen kann!"
Die Länder hatten sich beim sogenannten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz auf Initiative Bayerns für strengere Vorgaben bei der Erstellung der Produktinformationsblätter eingesetzt. Bundesregierung und Bundestag hatten die Vorschläge des Bundesrats jedoch abgelehnt.
"Wenn die vom Bundesverbraucherschutzministerium derzeit durchgeführte Studie die Erkenntnisse der BaFin bestätigt, müssen wir das Gesetz dringend nachbessern", so die bayerische Ministerin.
Auch die Europäische Kommission sollte im Rahmen ihres Anlegerschutzprogramms "PRIPs" (Packaged Retail Investment Products) ihre Vorgaben über Produktinformationen für strukturierte Finanzprodukte entsprechend streng gestalten: "Die EU sollte unsere Erfahrungen ernst nehmen und eine größtmögliche Standardisierung anstreben. Nur so schaffen wir einen echten Wandel für mehr Verbraucherschutz auf dem Kapitalmarkt." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.