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Gesetz gegen Zahlungsverzug


Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Geschäftsverkehr: Bundesregierung stärkt Gläubigerrechte
Verbesserungen erhofft sich der BDIU nun beim Zahlungsverhalten des öffentlichen Sektors


(24.09.12) - Höhere Verzugszinsen, Zahlungsziele von maximal 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für die öffentliche Hand sowie eine Mindestpauschale von 40 Euro als Verzugsschaden – dies sind die Kernbestimmungen eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vom Geschäftsverkehr", das die Bundesregierung dem Parlament vorgelegt hat. Es soll spätestens ab März 2013 gelten.

"Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Gläubiger und die Wirtschaftsleistung von Unternehmen", kommentiert Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Sein Verband vertritt die Interessen von 560 Mitgliedsunternehmen, die Aufträge von rund 500.000 Gläubigern aus allen Teilen der Wirtschaft realisieren. "Außerdem macht es den Gläubigerkredit künftig weniger attraktiv." Der sogenannte Gläubigerkredit bezeichnet den Umstand, dass ein Zahlungspflichtiger das Begleichen einer Rechnung weit über den vereinbarten Termin hinauszögert und sich somit ein zinsgünstiges Darlehen bei seinem Auftragnehmer verschafft.

Verbesserungen erhofft sich der BDIU nun beim Zahlungsverhalten des öffentlichen Sektors. Umfragen innerhalb der Inkassobranche belegen, dass sich Behörden besonders lange Zeit mit dem Begleichen fälliger Forderungen lassen. "Darunter leiden vor allem Handwerker und mittelständische Unternehmen vor Ort, für die die öffentliche Hand ein wichtiger Geschäftspartner ist", so Spitz.

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie legt unter anderem fest, dass Unternehmen bei Handelsgeschäften und Geschäften mit der öffentlichen Hand ihre Verzugsschäden grundsätzlich vom Schuldner als Verursacher wieder einfordern können. Dazu zählen explizit auch Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen. Spitz weiter: "Das bringt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit, denn sie verfügen oft nicht über die erforderlichen Kapazitäten, um kaufmännisch ausgemahnte Forderungen selbst effizient einzuziehen."

Kritisch sieht der BDIU einen Passus im Gesetz, nach dem die Verzugspauschale von 40 Euro auf die gesamten Rechtsverfolgungskosten angerechnet werden soll. "Insbesondere im B2B-Bereich reicht das schriftliche Mahnverfahren oft nicht aus, um Forderungen zu realisieren", so Spitz. "Vielmehr müssen häufig eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit vielen Kommunikationsschritten durchgeführt werden, deren Kosten durchaus auch weit über diesem Pauschalbetrag liegen können." Eine vollständige Anrechnung auf alle Rechtsverfolgungskosten könnte die Gläubiger in diesen Fällen sogar schlechter stellen als zuvor. Der BDIU appelliert daher an den Gesetzgeber, auf diese Pauschalanrechnung doch noch zu verzichten.

Das neue Gesetz soll ausschließlich für den Geschäftsverkehr und für Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gelten. Verbraucher sind nicht betroffen. (BDIU: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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