Transparenz und Rechtssicherheit
vzbv will faire Beweislastverteilung: Bund muss neues Patientenrechtegesetz nachbessern
Behandlungsfehlerprozess: Opfer von Behandlungsfehlern müssen schnell zu ihrem Recht kommen
(24.09.12) - "Die Bundesregierung muss das Patientenrechtegesetz nachbesseren. Opfer von Behandlungsfehlern müssen im Streitfall zügig zu ihrem Recht kommen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Auf Einladung des Verbands diskutierten Vertreter von Politik, Gesundheitswesen und Patienten über den Entwurf für das Patientenrechtegesetzes. Anfang November soll es verabschiedet werden.
Von Behandlungsfehlern Betroffene können ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen, weil die Beweislast vor Gericht nicht fair verteilt ist. Die Bundesregierung hat bestehendes Richterrecht jetzt nachträglich in gesetzliche Normen gefasst. "Es ist gut, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll", sagte Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir sehen aber noch großen Verbesserungsbedarf, damit das Gesetz besser wird als die bestehende Rechtsprechung. Wer durch menschliches Versagen gesundheitliche Schäden erleidet, muss schnell und unkompliziert zu seinem Recht kommen."
Jedes Jahr sterben in Deutschland nach Angabe des Aktionsbündnisses Patientenrechte rund 17.500 Menschen im Krankenhaus an vermeidbaren Fehlern. Wer sich nach einem Behandlungsfehler wehrt, muss oft mit einer zermürbenden Odysse vor Schlichtungsstellen und Gerichten rechnen, die Jahre dauern kann und schließlich keinen Schadenersatz bringt.
Deshalb fordert der vzbv konkrete Nachbesserungen. Dazu zählt eine faire Verteilung der Beweislast bei Behandlungsfehlern: Bislang muss der Patient nicht nur Schaden und Fehler nachweisen, sondern auch, dass der Fehler des Arztes tatsächlich den Schaden verursacht hat - das überfordert Betroffene oftmals. Das Schlichtungswesen muss reformiert werden. Schließlich gebührt dem Thema Risikominimierung in den Krankenhäusern ein höherer Stellenwert.
Die komplizierten juristischen Probleme bei einem Behandlungsfehlerprozess werden in der heutigen Veranstaltung des vzbv an einem Beispielfall veranschaulicht und daraus der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber abgeleitet. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.