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Schlichtungssprüche der Ombudsleute


Ombudsmannbericht 2010: Angebot der privaten Banken von Kunden gut angenommen
Ombutsmannwesen soll eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherstellen


(02.09.11) - "Die Kunden der privaten Banken vertrauen dem Ombudsmann; und der Ombudsmann rechtfertigt dieses Vertrauen Jahr für Jahr, auch und gerade in Krisenzeiten. Der Ombudsmann der privaten Banken wird von den Kunden gut angenommen." So fasste Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, den Ombudsmannbericht 2010 zusammen.

Die Zahl der Beschwerden hat sich im Jahr 2010 konsolidiert. Im Zuge der Finanzkrise stiegen die Zahlen von 3.610 (im Jahr 2007) über 4.837 auf 6.514 - nun wurde mit 6.494 Fällen die bisherige Zunahme gestoppt. "Diese Zahlen zeigen, dass sich unser Ombudsmannverfahren bewährt. Hier wird Kunden bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank unentgeltlich und möglichst unbürokratisch geholfen", sagte Andreas Krautscheid.

Die Arbeit im Jahr 2010 stand immer noch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise. Rund die Hälfte der Beschwerden bezogen sich auf Wertpapiergeschäfte. Wie in den Vorjahren rangieren dahinter Beschwerden zum Zahlungsverkehr mit 22,5 Prozent und zum Kreditgeschäft mit 16 Prozent. Von den im Jahr 2010 eingegangenen und bereits abgeschlossenen
zulässigen Beschwerden wurden rund 60 Prozent zugunsten der Kunden entschieden oder im Vorfeld einvernehmlich beigelegt. Zurzeit sind noch knapp 1.300 Beschwerden in Bearbeitung. Der Bankenverband rechnet damit, dass nach Abschluss des Berichtsjahres die Hälfte der Beschwerden zugunsten der Kunden ausgehen wird, was dem langjährigen Mittelwert entspricht.

Hauptanliegen des 1992 geschaffenen Ombudsmannwesens ist es, eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherzustellen. Krautscheid: "Die Ombudsleute sind ein wesentlicher Baustein unserer verbraucherpolitischen Ausrichtung. Flankiert wird dies durch verstärkte Einbindung der Kunden und stärkere Aufklärung wie etwa durch verbesserte Produktinformationen. All das zusammen zeigt, dass die Kunde-Bank-Beziehung besser ist als mancherorts ihr angeblicher Ruf."

In dem Tätigkeitsbericht findet sich neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren eine repräsentative Auswahl an Schlichtungssprüchen der Ombudsleute zu den einzelnen Sachgebieten. Diese geben einen Einblick in die Vielfältigkeit der Schlichtungstätigkeit.

Um den Ombudsmann anzurufen, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und die zum Beleg notwendigen Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Rechtsauskünfte oder Handlungsempfehlungen kann die Kundenbeschwerdestelle allerdings nicht erteilen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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