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Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung


Bayerisches Justizministerium warnt vor der Einfuhr gefälschter Produkte
Produktpiraterie sei kein Kavaliersdelikt und füge der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu


(08.09.11) - Gerade in fernen Ländern ist das Angebot an gefälschten Markenprodukten oft groß. "Die Freude an solchen Mitbringseln ist jedoch oft von kurzer Dauer", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Das kann schon bei der Rückreise anfangen. Gefälschte Produkte können bei der Einreise in die EU beschlagnahmt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass mit den eingeführten Handtaschen, Uhren und Co. Geschäfte gemacht werden sollen, drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung."

"Produktpiraterie fügt der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu und gefährdet unzählige Arbeitsplätze", so Merk weiter. "Nach Einschätzung der DIHK verlieren allein deutsche Unternehmen durch Fälschungen jährlich ca. 25 Milliarden Euro Umsatz und 70.000 Arbeitsplätze." Es wird geschätzt, dass bereits 5 bis 8 Prozent der im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind. Allein 2010 wurden an den EU-Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt, deren echte Entsprechungen einen Wert von über 1 Billion Euro gehabt hätten. Gefälscht wird inzwischen alles, was Geld bringt: Uhren, Schmuck, Zigaretten, Elektrogeräte, Kfz-Ersatzteile, Kosmetikartikel, Kinderspielzeug, Medikamente und sogar Lebensmittel.

Dem Verbraucher drohen mitunter sogar erhebliche Gesundheitsrisiken. Merk: "Wer einmal durch ein defektes nachgemachtes technisches Gerät oder Spielzeug zu Schaden gekommen ist, weiß, das Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist. Darum: Finger weg von gefälschten Produkten." (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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