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Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz


Bankenverband: Mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung
Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen


(07.07.11) - "Mit den neuen Produktinformationsblättern wird die Anlageberatung noch transparenter und vergleichbarer", erklärt Michäl Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes in Berlin. Seit dem 1. Juli 2011 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Banken und Sparkassen ihren Privatkunden bei der Anlageberatung Produktinformationsblätter (kurz PIB) aushändigen.

In Zukunft werden so wichtige Informationen zu einem Wertpapiers knapp und verständlich auf zwei bzw. maximal drei Seiten aufgeführt. Das gilt für alle Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz, also für Aktien und Zertifikate ebenso wie für Pfandbriefe, Bundeswertpapiere und andere Inhaberschuldverschreibungen.

Neben Daten wie der Produktbeschreibung, dem Ausgabepreis und den Kurs- und Bonitätsrisiken enthält das PIB etwa Angaben zu den Chancen. "Ebenso sind die Kosten für das jeweilige Finanzinstrument dann für jeden Anleger klar nachvollziehbar, das gilt auch für die Provisionen", so Kemmer. Anleger sollten die neuen Produktinformationsblätter genau lesen und sich nicht scheuen, bei noch verbliebenen Unklarheiten ihren Bankberater anzusprechen.

Der Chef des Bankenverbandes betont: "Wir private Banken wollen das Anlegervertrauen weiter stärken und unterstützen daher die neuen Regeln der Bundesregierung, ob beim Anlageberatungsprotokoll oder jetzt dem Produktinformationsblatt." Allerdings bedauert Kemmer, dass die künftige Regulierung des Grauen Kapitalmarktes gerade dort kein gleich hohes Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten werde. Kemmer verdeutlicht: "Diese Unterschiede müssen klar sein. Kunden sollen wissen, dass sie bei regulierten Banken ein hohes Mass an Anlegerschutz erwarten dürfen."

Die privaten Banken haben die verbraucherpolitischen Entwicklungen nicht nur beim Anlegerschutz aufgegriffen und ihr verbraucherpolitisches Gesamtkonzept fortgeschrieben. In ihrer vollständig aktualisierten Broschüre "Banken und Verbraucher" geben Sie dazu einen Überblick. Die Publikation ist beim Bundesverband deutscher Banken erhältlich. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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