Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Austausch über die Impfthematik


Ethikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz diskutierten über Kindeswohl, Impfpflicht und Biobanken
Compliance im Gesundheitswesen: Ist das Instrument einer Impfpflicht bei bestimmten Erkrankungen aus ethischer Sicht zulässig oder vielleicht sogar geboten

(08.04.14) - Vertreter des Deutschen Ethikrates, der österreichischen Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt sowie der schweizerischen Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin sind am 11. März 2014 in Berlin zu ihrer zweiten gemeinsamen Sitzung zusammengekommen. Bereits am Vorabend hatte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert die Gruppe im Bundestag begrüßt und den Stellenwert der Ethikberatung für die Politik sowie die Bedeutung der europäischen Verständigung hervorgehoben.

Auf der Tagesordnung des Treffens standen Fragen des Kindeswohls, die Impfthematik sowie der Themenkomplex Biobanken und personalisierte Medizin.

Die Frage des Kindeswohls findet im medizinischen Kontext eine immer größere Beachtung. Diskutiert wird dabei insbesondere, welchen moralischen Status das Kind hat und wie aktuelle Willensäußerungen eines Kindes, zum Beispiel die Verweigerung einer medizinisch erforderlichen Behandlung, gegen die Rechte des zukünftigen Erwachsenen abgewogen werden können und der Kindeswille entsprechend der Reife des Kindes zunehmend berücksichtigt wird. Erfreulich sei, dass die Kinderärzte in zunehmendem Maße dafür sensibilisiert sind und auf diese Weise konfliktive Entscheidungssituationen minimieren können.

Beim Austausch über die Impfthematik stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob das Instrument einer Impfpflicht bei bestimmten Erkrankungen aus ethischer Sicht zulässig oder vielleicht sogar geboten ist. In diesem Zusammenhang steht hauptsächlich das Recht des Einzelnen auf eine freie Entscheidung zur Impfung im Widerstreit mit dem Interesse der Gemeinschaft, mittels einer möglichst hohen Durchimpfungsrate die Bevölkerung oder Teile der Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen bzw. bestehende Krankheiten vollständig auszumerzen. Dass in der Praxis die Angst vor den Nebenwirkungen einer Impfung oft größer ist als die Angst vor der Erkrankung selbst, führten die Teilnehmer der Tagung auf die schlechte Informationslage zurück. Hier sollte der Staat in die Pflicht genommen werden, hinreichende und angemessen differenzierte Informationen bereitzustellen und das medizinische Personal zu schulen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass freiwilligen Impfungen gegenüber einer Impflicht für die Allgemeinbevölkerung der Vorzug zu geben ist.

Die Entwicklungen im Bereich der personalisierten Medizin sind inzwischen so weit vorangeschritten, dass mithilfe von Biomarkern, verknüpft mit genetischen Daten, bestehende Therapien mit einer größeren Zielsicherheit – beispielsweise bei der Behandlung von Brustkrebs – eingesetzt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang allerdings die stark steigende Menge an Daten und deren Vernetzung auf unterschiedlichen Ebenen.

Deutlich wird dies insbesondere bei großen Biobankprojekten, wie beispielsweise der Nationalen Kohorte in Deutschland, an die daher besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit und der informierten Aufklärung und Einwilligung der Studienteilnehmer zu stellen sind. Von zentraler Bedeutung ist hier eine größtmögliche Transparenz gegenüber den Studienteilnehmern bezüglich der Verwendung ihrer Daten und des Umgangs mit den Ergebnissen der Forschung, einschließlich einer kommerziellen Verwertung durch die Industrie.

Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, bezeichnete den Austausch der drei Ethikgremien als sehr fruchtbar, weil die diskutierten Themen alle Räte beschäftigen und angesichts zunehmender internationaler Verflechtungen nicht vor Ländergrenzen Halt machten.

Das nächste Treffen der Ethikräte des deutschsprachigen Raums wird voraussichtlich im März 2015 in Bern stattfinden. (Deutscher Ethikrat: ra)

Deutscher Ethikrat: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen