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Umsetzung der kostenlosen Warteschleife


DVTM weist auf Folgen der TKG-Novelle hin und sieht dringenden Überarbeitungsbedarf in der Gesetzgebung
Boris Schmidt sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung


(28.11.11) - Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) warnt eindringlich davor, die möglichen negativen Folgen der TKG-Novelle in Bezug auf die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zu unterschätzen. "Für Anrufe aus Mobilfunknetzen findet das von uns vorgeschlagene Offline-Billing-Modell bisher noch keine Anwendung. Sollte das so bleiben, könnten Servicerufnummern aus dem Mobilfunk künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erreicht werden", erklärt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. Auch Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten sind damit unter Umständen nur noch aus dem Festnetz erreichbar.

Zilles sieht zudem große Schwierigkeiten darin, den Verbraucherschutz aufrecht zu halten. "Unternehmen könnten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darauf ausweichen, einfach keine Warteschleifen mehr anzubieten. Wenn der Anruf nicht direkt entgegengenommen wird, fallen auch keine Kosten an. Das Problem: Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Bei einer notwendigen Weitervermittlung, auf beispielsweise einen Spezialisten, müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen. Das ist schlicht eine inakzeptable Vorgehensweise."

Diese und weitere Szenarien belegt der DVTM in der Studie "Einführung kostenloser Warteschleifen", die der Verband in Zusammenarbeit mit dem renommierten Forschungs- und Beratungsinstitut WIK-Consult bereits vor der Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorgestellt hat. "Leider sind die in der Studie benannten Punkte nicht in das neue Gesetz eingeflossen", bedauert Zilles. "Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen besteht keine Möglichkeit, die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von zwölf Monaten umzusetzen. Ein Chaos am Markt ist unausweichlich."

Boris Schmidt, Geschäftsführer des DVTM, sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung. Er fordert, weitere Regelungen und Ermächtigungsgrundlagen in das Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen. "Den Weg haben wir mit unserem Offline-Billing-Modell schon vor langer Zeit vorgezeichnet. Jetzt muss nur noch die richtige Richtung eingeschlagen werden: für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus." (DVTM: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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