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Menschenwürdigeres Leben im Alter


"Pflegeknast": 98.119 Fälle von freiheitsentziehenden Maßnahmen in 2010 an Pflegebedürftigen
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk verweist auf die Alternative, den "Werdenfelser Weg"


(23.11.11) - Die deutschen Gerichte haben im vergangenen Jahr in 98.119 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB genehmigt. Dabei geht es nicht um die Inhaftierung von Straftätern. Es geht vielmehr um alte und kranke Menschen, die in Pflegeheimen leben und davor geschützt werden sollen, dass sie sich selbst gesundheitlichen Schaden zufügen.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk auf der Justizministerkonferenz in Berlin: "98.119 Fälle von Bettgittern, Gurtfixierungen oder ruhig stellenden Medikamenten - das ist eine hohe, eine zu hohe Zahl. Dass es heute viele gute Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt, zeigt uns der sogenannte 'Werdenfelser Weg', der vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in Zusammenarbeit mit der dortigen Betreuungsbehörde entwickelt wurde. Ich freue mich, dass ich heute meinen Länderkollegen dieses zukunftsweisende Modell vorstellen kann."

Amtsgericht und Betreuungsstelle haben für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen einen Pool von Verfahrenspflegern gebildet, die über eigene pflegerische Berufserfahrung verfügen und zusätzlich rechtlich geschult wurden. Diese erörtern in jedem Einzelfall mit allen Beteiligten, ob man etwa mit Niederflurbetten, Schutzkleidung oder Bewegungsmeldern eine Fixierung vermeiden kann. Wenn ja, lehnt das Betreuungsgericht den Antrag auf Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen ab und sichert so das Pflegepersonal und die Angehörigen juristisch ab.

Merk sagte: "Die Erfahrungen mit dem Werdenfelser Weg sind hervorragend. Die Zahl der Anträge auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen konnte um etwa 70 Prozent gesenkt werden. Und der Erfolg hat sich längst herumgesprochen: Der Werdenfelser Weg war Thema auf mehreren Betreuungsgerichtstagen und wird inzwischen von immer mehr Gerichten innerhalb und außerhalb Bayerns umgesetzt. Hierfür brauchen wir keine gesetzlichen Änderungen. Denn das Gesetz erlaubt schon heute Freiheitsbeschränkungen nur, wenn sie absolut erforderlich sind. Und das sind sie eben oft nicht, wenn man mit dem Modell des Werdenfelser Wegs wirklich alle pflegerischen Alternativen auslotet. Wir müssen hier als Justizminister den Vorhang in einem Bereich aufziehen, den viele verdrängen oder nicht kennen - zum Schutz unserer älteren und kranken Mitbürger." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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