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Starker Verkaufs- und Provisionsdruck


Bankmitarbeiter werden unter erheblichen Druck gesetzt, was zu einer schlechten Beratung von Bankkunden führt
Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert - Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern


(23.11.11) - Die Beratung von Bankkunden bei Geldanlagen orientiert sich immer noch zu sehr an den Provisionserwartungen der Banken und zu wenig an den Interessen der Kunden. Zu diesem Schluss kamen Gewerkschafter und Verbraucherschützer auf einer Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Unter dem Motto "Umdenken Gegenlenken – Verbraucher und Beschäftigte am Finanzmarkt schützen" diskutierten Vertreter des DGB, der Verbraucherzentrale NRW und ver.di-Betriebsräte aus dem Finanzsektor gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzminister Johannes Remmel über Maßnahmen, um die Bankkunden besser zu schützen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte die rigiden Vertriebs- und Verkaufsvorgaben der Bankmanager, mit denen die Bankmitarbeiter unter erheblichen Druck gesetzt werden: "Die rigiden Verkaufsvorgaben gehören auf den Müll. Sie sind verantwortlich für den starken Verkaufs- und Provisionsdruck, unter dem die Beschäftigten in den Kreditinstituten leiden. Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern." Seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor drei Jahren sei wertvolle Zeit vergeudet worden. Man habe die Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert. "Im Großen zeigt sich das an der ungebrochenen Macht der Ratingagenturen, die ganze Staaten an den Rand des Abgrunds führen können. Im Kleinen zeigt es sich bei den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie bekamen unpassende Finanzprodukte verkauft und mussten teilweise hohe Verluste hinnehmen."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte die notwendige und strategisch wichtige Zusammenarbeit von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften: "Viele Kunden beklagen, dass sie bei Geldanlagen nicht kundengerecht, sondern provisionsorientiert beraten werden. Um dieses Übel an der Wurzel packen und beseitigen zu können, sind wir sehr an einem intensiven Austausch mit den Betriebsräten der Banken interessiert. Denn in erster Linie sind nicht die Mitarbeiter der Banken für die vorherrschende Verkaufspraxis der Anlageprodukte verantwortlich, sondern deren Geschäftsführungen und Vorstände."

Für Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, sind Verbraucher- und Beschäftigtenschutz in den Banken zwei Seiten derselben Medaille. "Die Verbraucher und die Beschäftigten am Finanzmarkt sind gleichermaßen Leidtragende einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben. Sie erwarten zu Recht, dass endlich konkrete Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt und die Zerrissenheit der Beschäftigten zwischen eigener Gewinnmaximierung und fairer, guter Anlageberatung beendet werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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