Solvency II und zukünftige Aufsichtsregeln
Solvency II ist eine Herausforderung für das Risikomanagement der Unternehmen
VAG-Novelle stärkt Finanzstandort Deutschland - Dies gilt für die Versicherer und die Pensionsfonds in Deutschland
(11.12.07) - Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 die 9. VAG-Novelle verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen den deutschen Versicherungsstandort nachhaltig fördern. "Der Bundestag stärkt mit seinen Beschlüssen die Position der deutschen Versicherungswirtschaft im europäischen Wettbewerb", ist der Hauptgeschäftsführer GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.), Dr. Jörg von Fürstenwerth, überzeugt. "Dies gilt für die Versicherer und die Pensionsfonds in Deutschland."
Ein wesentlicher Pfeiler der Novelle sind neue Bestimmungen zum Risikomanagement der Unternehmen. "Mit seinen zukünftigen Aufsichtsregeln wirft Solvency II schon heute seinen Schatten voraus. Solvency II ist eine Herausforderung für das Risikomanagement der Unternehmen. Die Bundestagsbeschlüsse bestärken die Unternehmen darin, sich frühzeitig darauf vorzubereiten", so Dr. von Fürstenwerth.
Mit Blick auf Solvency II hat der Bundestag auch die Eigenmittelfähigkeit der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) weiter klargestellt. Die Frage, welche Eigenmittel in welcher Höhe unter Solvency II angerechnet werden können, wird den Wettbewerb in Europa massiv beeinflussen.
Der Bundestag stärkt daher die Position der deutschen Versicherungswirtschaft in der europäischen Diskussion. Auch der deutsche Pensionsfonds-Standort wird mit der VAG-Novelle gefördert. Denn für Pensionspläne ohne versicherungsförmige Garantie gelten zukünftig weitaus flexiblere Bedeckungsregeln. (GDV: ra)
Lesen Sie auch:
Solvency II und Lebensversicherung
EU-Vorschrift "Solvency II"
Solvency II forciert das IT-Qualitätsmanagement
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."