Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Abmahnungen per E-Mail


Was tun wenn Abmahnungen bzw. vermeintliche Mahnbescheide im E-Mail-Postfach landen?
Sicherheitstipps zur aktuellen Abmahn-Spam:
Mahnbescheide per E-Mails sind allein durch die Versandform als Fälschung zu erkennen

(28.10.10) - Die Spam-Welle mit vermeintlichen Mahnbescheiden und Abmahnungen von renommierten Rechtsanwaltskanzleien bzw. Versorgungsunternehmen hat Internet-Nutzer stark verunsichert. Aus aktuellem Anlass haben die Experten der G Data SecurityLabs einige Sicherheitstipps für Endanwender zusammengestellt.

Was tun wenn Abmahnungen bzw. vermeintliche Mahnbescheide im E-Mail-Postfach landen?

Diese Art von Schreiben kommt immer auf dem Postweg - von daher sind die E-Mails allein durch die Versandform als Fälschung zu erkennen. Im aktuellen Fall wird von den Tätern zudem eine äußerst ungewöhnliche und anonyme Zahlungsmethode (im vorliegenden Fall Überweisung per Ukash oder PaysafeCard) verlangt. Das sollte Empfänger sofort stutzig machen, denn auch hier würde ein Rechtsanwalt diese Form niemals wählen.

Sollten Links eingebunden sein - diese nicht anklicken, da auf den Webseiten zusätzlich Schadcode lauern könnte. Die Spam-Mail am besten direkt löschen und auf keinen Fall darauf antworten, da der Empfänger hierdurch die Echtheit seiner E-Mail-Adresse verifiziert und die Täter diese für zukünftige Spam-Wellen nutzen können.

Die Tipps der G Data-Sicherheitsexperten:

1. Nützliche Verhaltensregeln
>> E-Mails von unbekannten Absendern
sollten besonders misstrauisch behandelt werden. Erscheint eine Mail sehr eigenartig, dann gilt: Ignorieren, löschen, aber auf keinen Fall Anhänge öffnen oder URLs anklicken.

>> Spam-E-Mails sollten auch niemals beantwortet werden. Eine Antwort zeigt den Betrügern lediglich, dass die angeschriebene Adresse tatsächlich gültig ist.

>> Es sollten keine persönlichen Informationen und/oder Bankdaten preisgegeben werden – weder per E-Mail, noch auf dubiosen Webseiten.

>> Es sollte keinesfalls Geld an Unbekannte überwiesen werden.

>> Die eigene primäre E-Mail-Adresse sollte nicht unbedacht online in z.B. Foren und Gästebüchern publiziert werden, da sie dort für Betrüger abgreifbar ist. Es hilft, sich für diesen Zweck eine Nebenadresse anzulegen.

2. Technische Maßnahmen
>> Eine Sicherheitslösung für den Computer
mit integrierter Anti-Spam Funktion schützt den PC schon vor Eintreffen der Mails durch Filter.

>> Das Öffnen von Dateianhängen, vor allem von unbekannten Absendern, birgt Risiken. Anhänge sollten zunächst mit einem Antiviren.Programm gescannt werden und ggf. ungeöffnet im Papierkorb landen.

>> Links in E-Mails sollten keinesfalls unbedacht angeklickt werden. Man sollte die URL prüfen. Viele E-Mail-Programme erlauben es, das eigentliche Ziel der Verlinkung zu sehen, wenn man die Maus über den sichtbaren Link bewegt, ohne ihn jedoch anzuklicken – die sogenannte Mouseover-Funktion.
(G Data: ra)

G Data: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen