Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Angemessener Lebensstandard im Rentenalter


Rentenversicherungen sollten nicht voreilig abgeschlossen werden
Jungen Menschen werden häufig fondsgebundene und klassische Rentenversicherungen als Altersvorsorge verkauft


(29.10.10) - Bereits für Berufsanfänger ist es sinnvoll, sich Gedanken über den eigenen finanziellen Lebensstandard im Alter zu machen. "Das sollte jedoch nicht dazu verführen, ungeprüft einen Vertrag für eine Rentenversicherung zu unterschreiben", mahnt Merten Larisch, Altersvorsorgeberater der Verbraucherzentrale Bayern.

Vielmehr gilt es, erst einmal den gerade begonnenen Lebensabschnitt abzusichern. Das ist möglich mithilfe einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Ansparen einer Geldreserve auf einem Tagesgeldkonto. Erst im nächsten Schritt lässt sich bei einem monatlichen Einkommensüberschuss ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwickeln.

"Geeignet sind flexible Ansparformen mit geringen Vertragskosten, wie zum Beispiel flexible Riester-Banksparpläne", rät Finanzexperte Larisch. Bei höherem Einkommen bietet sich an, die Altersvorsorge mit einer Mischung von Indexfonds-Sparplänen auszubauen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam, den durchschnittlich notwendigen Sparaufwand nachzurechnen. "Dies ist die Voraussetzung dafür, einen angemessenen Lebensstandard im Rentenalter sicherstellen zu können", betont der Experte.

Jungen Menschen werden häufig fondsgebundene und klassische Rentenversicherungen als Altersvorsorge verkauft. Im Falle eines finanziellen Engpasses führen die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten jedoch häufig zu einer großen Enttäuschung.

"Wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt werden muss, kann viel Geld verloren gehen", warnt der Finanzfachmann. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet eine unabhängige individuelle Vorsorgeberatung an. "Im persönlichen Gespräch wird den Verbrauchern das notwendige Rüstzeug vermittelt, um zukünftig selbst die zu ihnen passenden Ansparprodukte auswählen zu können", sagt Larisch. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen