Drittsicherheiten im Insolvenzplan


Noerr-Experte fordert weitere Verbesserungen bei der Insolvenzrechtsreform
Anpassungsbedarf gibt es aus seiner Sicht insbesondere bei der Rechts- und Planungssicherheit im Insolvenzplanverfahren


(07.07.11) - Der Erfolg der Reform des Insolvenzrechts wird wesentlich von der Praxistauglichkeit der geplanten neuen Regelungen abhängen. Dieses Fazit zieht Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Pleister, Leiter der Restrukturierungspraxis bei Noerr. Pleister, der als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum ESUG-Entwurf (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) teilnahm, sieht den Entwurf auf einem guten Weg, wichtige Details erforderten aber noch eine Anpassung.

Anpassungsbedarf gibt es aus seiner Sicht insbesondere bei der Rechts- und Planungssicherheit im Insolvenzplanverfahren. "Bislang sieht der Entwurf noch keine Ausschlussfrist für die Anmeldung von Forderungen vor", sagt Pleister. Die Planung der Finanzierung des Insolvenzplans ist aber nur möglich, wenn die Passiva endgültig feststehen. Pleister erklärt: "Der Karstadt-Insolvenzplan hat gezeigt, dass wegen der Unsicherheiten bei der Kalkulation der erforderlichen Mittel eine Reserve zurückbehalten werden muss."

Pleister schlägt deshalb vor, dass das Insolvenzgericht mit dem Eröffnungsbeschluss eine Ausschlussfrist festlegt. "Dann würden nur Forderungen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Frist angemeldet sind", sagt Pleister. Damit sei eine präzise Berechnung der Insolvenzquote möglich und für Investoren wäre klar, welchen Beitrag sie für die Sanierung des Unternehmens leisten müssen. "Eine solche Ausschlussfrist ist international in Insolvenzverfahren üblich."

Auch die fehlende Regelungsmöglichkeit für Drittsicherheiten im Insolvenzplan sei unbefriedigend. Da mithaftende Gesellschafter bei einer Insolvenz mit der persönlichen Inanspruchnahme rechnen müssen, würde in der Praxis die Stellung eines Insolvenzantrags hinausgezögert und das Ziel, eine Sanierung durch frühzeitige Antragstellung zu ermöglichen, unterlaufen. Pleister: 'Das Problem stellt sich auch bei Konzernfinanzierungen, bei denen wegen der fehlenden Regelung zu Drittsicherheiten mithaftende Tochterunternehmen in separate Insolvenzverfahren geführt werden müssen." Dies gefährde den Erfolg der gesamten Konzernsanierung und schade dem Sanierungsstandort Deutschland.

Schließlich wären auch Erleichterungen beim so genannten Debt-Equity-Swap vorteilhaft. Mit diesem Instrument können Gläubiger ihre Kreditforderungen in Eigenkapital wandeln und so die Sanierung eines überschuldeten Unternehmens aktiv fördern. "Hier besteht die Gefahr, dass eine Minderheit der Gläubiger einen geplanten Debt-Equity-Swap ablehnt und so die Sanierung vereitelt", sagt Pleister. Er schlägt deshalb vor, dass die relevante Gläubigergruppe der geplanten Forderungsumwandlung durch Mehrheitsbeschluss zustimmen können muss. "Dies geht bei Anleihen bereits auf Grundlage des Schuldverschreibungsgesetzes, sollte aber für alle Gläubiger einer Gruppe gelten", so Pleister. "Blockadehaltungen einzelner Gläubiger würde auf diesem Wege erfolgreich entgegengewirkt." (Noerr: ra)

Noerr LLP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen