Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Kostenlose Warteschleifen so schnell wie möglich TKG-Novelle: vzbv kritisiert Übergangsfrist und fordert Nachbesserungen
(04.04.11) - Eine schnellere Umsetzung der Neuregelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Für die Einführung kostenloser Warteschleifen soll nach einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gelten.
"Das ist zu lang. Die Verbraucher haben lang genug dafür gezahlt, dass sie am Telefon auf die gewünschte Leistung warten mussten", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv auch bei der Abrechnung telefonfremder Leistungen Dritter über die Telefonrechnung.
Seit Herbst vergangenen Jahres erhalten Verbraucher mit ihrer Telefonrechnung verstärkt unberechtigte Entgeltforderungen für Gewinnspieleabos, die ihnen bei unerlaubten Werbeanrufen untergeschoben worden sind. Die Telefongesellschaften treiben Entgelte von Anbietern telefonfremder Leistungen bisher automatisch ein.
Der vzbv fordert, dass eine solche Abrechnung künftig nur nach vorheriger ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung der Kunden erfolgen darf. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen. "Der Bundesrat hat die Chance, den Verbrauchern im Kampf gegen diese moderne Landplage zusätzlich den Rücken zu stärken", sagte Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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