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Beschaffungsrelevante Facetten von Compliance


Das Thema "Compliance" hat auch für die Beschaffungsindustrie enorm an Bedeutung gewonnen
Thementag des BME: Globalisierung und aktuell anstehenden Gesetzesverschärfungen im Korruptionsstrafrecht wirken sich auf das Beschaffungswesen aus


(01.08.07) - Erhöhte Regelungsdichte und geänderte Wahrnehmungen durch die Öffentlichkeit stellen höhere organisatorische Anforderungen an die Unternehmen, was die Einhaltung von Geboten und Verboten anbelangt. Neben stark regulierten Themenfeldern wie Wirtschaftskriminalität (Korruption, Untreue und ähnliches) und Kartellrecht geraten auch Themen wie Corporate Social Responsibilty (soziale und umweltbezogene Anliegen) in den Blickpunkt.

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) befasst sich seit langem mit beschaffungsrelevanten Facetten von Compliance. Bereits 1997 verabschiedete der BME "Ethikrichtlinien" für seine Mitglieder. Veröffentlichungen zum Thema, etwa der Leitfaden "Korruptionsprävention bei der elektronischen Vergabe", geben Unternehmen bzw. Verantwortlichen in Einkauf und Beschaffung konkret umsetzbare Hilfestellung.

Angesichts neuer Entwicklungen - wie Globalisierung und aktuell anstehenden Gesetzesverschärfungen im Korruptionsstrafrecht - veranstaltet der BME am 23. Oktober 2008 in Frankfurt den Thementag "Compliance im Beschaffungsprozess".

Hier erfahren Einkaufs- und Compliance-Verantwortliche Aktuelles über den Stand regulatorischer Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Korruption. Wo beginnt die Strafbarkeit des Einkäufers? Wie lassen sich Gebote und Verbote in die Einkaufsorganisation und -prozesse nutzbringend integrieren und zugleich die eigentlichen Unternehmensaufgaben des Einkaufs (Versorgungssicherheit, Kostenstrukturen, Qualität etc.) verfolgen?

Themen sind unter anderem
>> Codes of Conduct und Supplier Codes of Conduct
>> Compliance am Beispiel von Arbeitsbedingungen (Audits/Lieferantenmanagement und -entwicklung)
>> Deutsches und internationales Korruptionsstrafrecht
>> Sicherstellung von Compliance im Beschaffungsprozess; von der Ausschreibung über die Vergabe zum Nachtragsmanagement und Claims
>> Einkaufsverträge und Compliance (zweckmäßige Sanktionen)
>> Maßnahmen zur effizienten Korruptionsbekämpfung (Richtlinien zur Annahme von Geschenken und Lieferanteneinladungen, Job-Rotation und andere zweckmäßige organisatorische Maßnahmen)

Referenten sind Praktiker und Einkaufsverantwortliche aus der Unternehmenspraxis. (BME: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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