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Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem


Aktuelle Entwicklungen in der Corporate Compliance: Unternehmen in der Schweiz müssen spätestens für die Jahresrechnung 2008 ein Internes Kontrollsystem (IKS) nachweisen
Internes Kontrollsystem: Unternehmen im Spannungsfeld von Risiko und Kosteneffizienz

(01.08.08) - Seit Januar 2008 ist in der Schweiz das revidierte Obligationenrecht (OR) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, spätestens für die Jahresrechnung 2008 ein Internes Kontrollsystem (IKS) nachzuweisen. Folgerichtig haben bereits zahlreiche Unternehmen ein Internes Kontrollsystem aufgebaut oder stehen vor dessen Einführung.

Die Vereon AG greift diesen Sachverhalt auf und veranstaltet am 10. und 11. September 2008 in Zürich für IT-Revisoren, Compliance-Verantwortliche und Risk-Manager die zweite Fachtagung "Internes Kontrollsystem: Unternehmen im Spannungsfeld von Risiko und Kosteneffizienz". Hochkarätige Experten und Praktiker treffen sich dort, um sich über die Einführung eines Internen Kontrollsystems und die Auswirkungen der gesetzlichen Anforderungen auf die Gestaltung von IT-Prozessen zu informieren. Ein zentraler Aspekt der Tagung ist die erfolgreiche Überwachung eines bereits implementierten IKS.

Den Vorsitz der Tagung führt Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen. Er berichtet über die aktuellen Entwicklungen in der Corporate Compliance und geht auf die internationalen Prüfungsgesetze ein. Prof. Flemming Ruud vom Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich gibt den Teilnehmern seine Tipps zum Aufbau und zur Implementierung eines IKS weiter. Mit Michel Huissod, Vizedirektor der eidgenössischen Finanzkontrolle und Mitglied im Vorstand von ISACA Switzerland Chapter, konnte die Vereon AG einen weiteren prominenten Referenten gewinnen.

Best Practice Reports von Swisscom, Zurich Financial Services, Swiss Post, Arbonia-Forster-Holding u.v.m. zeigen den Teilnehmern auf, wo in der Praxis Probleme auftreten können und wie sie diese meistern und somit Haftungsfallen umfahren.

Das abwechslungsreiche Programm rundet eine Podiumsdiskussion zum Thema kritische Erfolgsfaktoren bei der Implementierung eines IKS ab. Die Teilnehmer erwartet eine lebhafte Diskussion, die sich im Spannungsfeld zwischen regulatorischen Vorgaben und praktischer Anwendbarkeit bewegen wird. (Vereon: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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