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Schadensersatzansprüche gegen Bernard L. Madoff


Murray, Frank & Sailer LLP und Hahn Rechtsanwälte bilden gemeinsame Task Force zur Ermittlung der Ansprüche von Geschädigten im Madoff-Skandal
Bestimmten Anlegern droht durch den Insolvenzverwalter die Rückforderung der erhaltenen Scheingewinne für einen Zeitraum von sechs Jahren im so genannten Claw-back-Verfahren


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(20.02.09) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) und Murray, Frank & Sailer LLP (MFS) haben eine gemeinsame Task Force zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Bernard L. Madoff und seine Vermögensverwaltungsgesellschaft gebildet. Die renommierte US-Kanzlei Murray, Frank & Sailer mit Sitz New York ist spezialisiert auf Anleger-Sammelklagen (class actions) und hat dabei mehrere Hundert von Millionen US-Dollars für geschädigte Aktionäre in den USA realisiert.

Zusätzlich sind möglicherweise auch Ansprüche gegen die Schweizer UBS Investment Bank, die britische HSBC Private Bank und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. deren Berufshaftpflicht gegeben.

Bei Vorgehen in den USA kommt die Einreichung einer Sammelklage in Betracht. Schließlich droht bestimmten Anlegern durch den Insolvenzverwalter die Rückforderung der erhaltenen Scheingewinne für einen Zeitraum von sechs Jahren im so genannten Claw-back-Verfahren.

Am 11. Dezember 2008 war Madoff vom FBI in den Vereinigten Staaten festgenommen worden und soll wegen Betrugs vor Gericht gestellt werden. Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat das verbliebene Vermögen von 70 Mio. USD eingefroren. Insgesamt soll bei dem über Jahrzehnte durchgeführten Schneeballsystem ein Schaden von 50 Mrd. USD entstanden sein.

In Deutschland sind von dem weltweit größten Schneeballsystem insbesondere Anleger betroffen, die entweder direkt in die Fonds Thema International Fund, Herald USA Fund und Herald Luxemburg Fund oder indirekt über 40 in Deutschland gehandelte Fonds und Zertifikate investiert haben. Dabei handelt es sich u.a. um die Investmentgesellschaften AlcedaFund Management S.A., Ampega-Gerling Investment GmbH, Carat AG, Frankfurt-Trust Investment GmbH und Universal-Investment GmbH.

Das Ermittlungsteam "Madoff" wird von den MFS-Partnern Marvin Frank und Jaqueline Sailer zusammen mit Peter Hahn von hrp geleitet. MFS und hrp hatten jüngst ihre Zusammenarbeit bei US-amerikanischen class actions bekannt gegeben. (Hahn Rechtsanwälte: ra)

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Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

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Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

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Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

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Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Korruptionsrisiko und Konjunkturpakete Widerstand gegen das Glühlampenverbot