Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestags


Wirtschaftskrise geht an den Abgeordneten vorbei: Steigerung der Nebeneinkünfte um 14,5 Prozent auf über 6,6 Mio. Euro
Mit der zweiten Studie zu den Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestags beleuchtet die deducto GmbH die Entwicklung der Nebentätigkeiten und besonders der Nebeneinkünfte


Einkommen der Abgeordneten:
Einkommen der Abgeordneten: Diäten = 4,71 Prozent, Kostenpauschale = 7,96 Prozent, Nebeneinkünfte = 14,55 Prozent, Bild: deducto

(28.07.09) - Die ersten Ergebnisse einer Studie von deducto über Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestags zeigen: Laut Angaben hatten die Abgeordneten im Jahr 2007 im Minimum 5,81 Mio. Euro Nebeneinkünfte, im Jahr 2008 wurden diese auf 6,66 Mio Euro gesteigert, das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr von über 14,5 Prozent. Bereits in den ersten 4 Monaten (Jan. - April 09) dieses Jahres erreichen die Abgeordneten bereits fast 84 Prozent, 5,64 Mio. Euro, der Nebeneinkünfte des Vorjahres.

Weitere Ergebnisse aus der Studie:
• Im Jahr 2007 machten 144 Abgeordnete Angaben zu Nebeneinkünften der Stufen 1 bis 3, im Jahr 2008 sind es 156 Abgeordnete, dies entspricht einer Steigerung um 8,33 Prozent.
• Spitzenwert bei der Anzahl der "Entgeltlichen Tätigkeiten neben dem Mandat" ist mindestens 62 Stück
• Es werden im Jahr 2008 Spitzenwerte bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten im Minimum von 127.500 Euro erreicht. Unter Hinzurechnung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) von 88.068 Euro zuzüglich Kostenpauschale von 45.384 Euro, also gesamt 133.452 Euro, liegt hier fast eine Verdoppelung des Einkommens durch Nebeneinkünfte vor.
• Während im Jahr 2008 die Einkommenssteigerungen bei verschiedenen Gruppen (Harz-IV, Rentner, Arbeitnehmer) im Durchschnitt bei ca. 1,0 Prozent bis 3,5 Prozent lagen, so entwickelten sich die Einkommen der Abgeordneten wie folgt: Diäten = 4,71 Prozent, Kostenpauschale = 7,96 Prozent, Nebeneinkünfte = 14,55 Prozent.

"Bereits nach kurzer Zeit, in der wir uns mit den veröffentlichten Daten auseinandergesetzt haben, wurde offensichtlich, dass weder die Darstellung der Angaben noch deren Inhalt den Wünschen der Öffentlichkeit entsprechen. So wurden teilweise Angaben nicht bzw. verspätet, unvollständig und fehlerhaft gemacht. Den Einzelangaben je Mandatsinhaber fehlt jede Änderungshistorie. Wann genau welche Angaben verändert oder ergänzt wurden, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Eine statistische Auswertung der Daten auch im Sinne einer Entwicklung der Nebeneinkünfte im Laufe der Zeit ist dadurch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

Trotz aller Schwierigkeiten bei der Ergebnisdarstellung lässt sich eines zweifellos feststellen: auch in schwierigen Zeiten sind die Nebeneinkünfte der Volksvertreter erheblich gestiegen. Parallel hierzu sind darüber hinaus auch die sogenannte Abgeordnetenentschädigung, besser bekannt als Diäten, und die Kostenpauschale erheblich gestiegen. Ein Vergleich dieser Parameter mit der Entwicklung der Renten, der mittleren Einkommen oder Hartz IV offenbart nur schwer nachvollziehbare Diskrepanzen. Somit stellt sich umso mehr die Frage: Wie können in wirtschaftlich so schwierigen Zeiten, Einkommen, die nichts mit dem Mandat zu tun haben, steigen? Wird nicht in jeder Sekunde der Mandatsträger in Krisenzeiten dort benötigt, wo der Bürger es erwartet?",
erläutert Marco Geuer, Initiator der Studie und Leiter Datenanalyse, deducto GmbH.

Bodo Bruder, Geschäftsführer deducto GmbH, unterstreicht: "Natürlich sind Nebentätigkeiten, aus denen Nebeneinkünfte erwachsen, nicht verboten, aber sind sie auch im Sinne der Bürger und Wähler gewünscht und sind sie mit einem komplexen Aufgabenbereich, wie einem Bundestagsmandat, vereinbar? Ohne jeden Zweifel werden, wie bereits kurz nach der Veröffentlichung der ersten Studie, Personen auch im Rampenlicht erläutern, dass die Erzielung von Einkünften aus Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeführt werden, nicht und niemals, weder zeitlich noch inhaltlich, im Konflikt mit einem Bundestagsmandat stehen. Es werden Diskussionen geführt, in denen die Rechtmäßigkeit und juristische Unangreifbarkeit derartiger Verhaltensweisen in alle politischen Richtungen konjugiert und dekliniert werden.

Richtig ist, jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verantwortlich, so will es auch das Gesetz. Ebenso richtig ist, dass Wähler und Bürger Erwartungen oder gar Hoffnungen an die Mandatsträger richten. Sie wollen unabhängige Vertreter, keine einkommensabhängigen Arbeitnehmer. Volksvertreter ist kein Beruf, sondern eine Berufung.

Bereits im Vorfeld der ersten Veröffentlichung wurde häufig der Vergleich der Bundestagsabgeordneten mit den Leistungsträgern der freien Wirtschaft heran-gezogen. Dort seien Führungspersönlichkeiten häufig Inhaber mehrerer Aufgaben und Einkommen. Aufgaben würden delegiert und seien der verfügbaren Arbeitszeit der Hauptaufgabe nicht abträglich. Übrig blieben demnach nur noch Kontrolle und Verantwortung, was auch für Abgeordnete gelten müsse. Zweifellos bleibt es jedem selbst überlassen wie er die ihm überlassenen Aufgaben wahrnimmt. Im Umfeld der freien und sozialen Wirtschaft hat der Markt die Kontrolle und wird die weniger Leistungsfähigen von stärker Belastbaren trennen. Einem Abgeordneten steht diese Freiheit nicht zur Verfügung. Er ist Vertreter der Bürger und seiner Wähler und hat diesen Vertretungsauftrag in jeder Weise unabhängig und mit allen Kräften auszuführen."

Marco Geuer fügt dem hinzu: " Weiterhin ist für den Parlamentsfernen nicht zu ersehen, wie überhaupt festgestellt werden kann, ob tatsächlich alle Nebeneinkünfte angegeben wurden. Hier regiert dann, so könnte man meinen, Kommissar Zufall, wenn es darum geht, entsprechende Klarstellungen über die Gesamtheit der Bezüge herzustellen. " (deducto: ra)

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