TÜV SÜD DSI: Unternehmen halten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden
(29.01.16) - Werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht mehr benötigt beziehungsweise haben sie den Zweck ihrer Speicherung erfüllt, sind sie laut § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu löschen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Auftragsverhältnis oder eine Kundenbeziehung endet. Der "TÜV SÜD Datenschutzindikator" (DSI) zeigt jedoch, dass es bei etwa der Hälfte der Befragten keine klare Regelung für die Sperrung oder Löschung von nicht länger benötigten Daten gibt.
Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden. In diesem Fall ist der Zugriff zu sperren, damit sie nicht weiter genutzt werden. Spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen oder anderer gesetzlicher Fristen sind gespeicherte personenbezogene Daten jedoch zu löschen. "Um dem Bundesdatenschutzgesetz gerecht zu werden, müssen Unternehmen klar festlegen, wie mit gespeicherten personenbezogenen Daten umzugehen ist, wenn sie nicht länger benötigt werden", erklärt Rainer Seidlitz von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Außerdem sollte der Datenbestand fortlaufend auf personenbezogene Altdaten geprüft und entsprechende Löschungen oder Sperrungen veranlasst werden."
Wichtig ist, dass personenbezogene Daten auch nach ihrer Löschung nicht gelesen oder kopiert werden können. Denn werden sie durch nicht gelöschte oder nicht vernichtete Datenträger unbefugten Dritten zugänglich, können empfindliche Bußgelder verhängt und Schadensersatzansprüche der Betroffenen geltend gemacht werden. Daher sind Datenträger vor ihrer Entsorgung sorgfältig zu löschen oder zu vernichten. Bei 39 Prozent der Befragten gibt es jedoch kein Datenträgervernichtungskonzept für Altgeräte oder Altdatenträger, das die datenschutzrechtlichen Erfordernisse erfüllt und den Mitarbeitern als konkrete Verfahrensanweisung und als allgemeines Regelwerk dient. Bei Papierdatenträgern wie Akten oder Briefen, die personenbezogene Daten beinhalten, geben dagegen bereits 84 Prozent der Befragten an, dass sie auf eine datenschutzgerechte Vernichtung achten, bevor sie diese entsorgen. (TÜV SÜD: ra)
TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mehr als zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Aktuell sagen wie im Vorjahr 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 Prozent war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
IT-Verantwortliche bewerten das Risiko, dass ihr Unternehmen Opfer einer Cyberattacke wird, so hoch wie nie zuvor: Fast sieben von zehn Befragten (69 Prozent) befürchten laut einer aktuellen EY-Studie Hackerangriffe und bewerten die Gefahr dabei als "eher hoch" bis "sehr hoch". Besonders große Sorgen machen sich die Befragten in den Bereichen Technologie, Medien und Telekommunikation (82 Prozent), Energie und Metallverarbeitung (80 Prozent), Pharma und Gesundheit sowie Bau und Immobilien (jeweils 71 Prozent).
NTT Data stellte die Ergebnisse ihrer neuesten Studie vor. Die Daten zeigen, dass Fertigungsunternehmen beim Einsatz von GenAI zwar vor einigen Hürden stehen, die Technologie aber das Potenzial hat, ein ganz neues Niveau an Effizienz und Innovationskraft hervorzubringen. Neben den vielen Anwendungsbereichen von GenAI untersuchte die Studie "Von der Fertigungshalle ins KI-Zeitalter: Haben Sie einen Masterplan oder Nachholbedarf?" auch die Herausforderungen, denen sich das produzierende Gewerbe gegenübersieht.
Ob zur Qualitätskontrolle, Automatisierung, Energieeinsparung oder Steuerung von Robotern - die Anwendungsmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz in der Produktion sind zahlreich. Mit Blick auf die deutsche Industrie zeigt sich aber: Nur einem Viertel der Unternehmen gelingt es nach eigener Einschätzung bereits gut, die Potenziale von KI zu nutzen (24 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, die unter 552 Industrieunternehmen des verarbeitenden Gewerbes ab 100 Beschäftigten in Deutschland durchgeführt wurde. Die übrigen drei Viertel sehen sich noch nicht imstande, entsprechende Möglichkeiten auszuschöpfen (72 Prozent).
Frauen drohen bei Künstlicher Intelligenz (KI), die bis 2030 allein in Deutschland 3 Millionen Jobs verändern könnte, ins Hintertreffen zu geraten. So zeigen aktuelle Zahlen von Coursera, dass lediglich 27 Prozent der Lernenden in Generative-AI (GenAI)-Kursen in Deutschland (102.000 Einschreibungen) weiblich sind. Dies liegt noch unter dem weltweiten Durchschnitt von 32 Prozent und reicht im Ländervergleich gerade für einen Platz in den Top-Ten (Platz 9). Und das, obwohl sich allein auf Coursera im vergangenen Jahr weltweit alle 10 Sekunden jemand in einen GenAI-Kurs einschrieb.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen