Compliance reflektieren und erfassen


Ruhr-Universität Bochum richtet Kolleg für Nachwuchsforscher zum Thema Compliance ein
Stiftung Mercator fördert acht Doktoranden - "Compliance im Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat"


(12.02.10) - Spätestens seit der weltweiten Finanzkrise ist das Verhältnis von Staat und Unternehmen eine der Grundfragen unserer Zeit. In den USA längst alltäglich und staatlich sanktioniert, ist die "Compliance" in Deutschland noch immer eine weitgehend unerforschte rechtliche Grauzone. Dabei geht es um Maßnahmen und Mechanismen, darum Regeln zu beachten - etwa die des Kartell-, Steuer- und Umweltrechts sowie des Korruptionsstrafrechts.

Mit Unterstützung der Stiftung Mercator richtet die Ruhr-Universität Bochum (RUB) zum 1. April 2010 das nach eigenen Angaben deutschlandweit erste Nachwuchskolleg zum Thema "Compliance im Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat" ein.

Die Laufzeit beträgt zunächst zwei Jahre. Acht Promotionsstipendien für herausragende junge Forscher sind ausgeschrieben.

Das Kolleg vereint Rechtswissenschaftler, Doktoranden und Vertreter der Rechtspraxis, die das Problem- und Gestaltungswissen zur Compliance mit einbringen - sie kommen zum Beispiel aus Unternehmen wie E.ON, Henkel, ThyssenKrupp und Hochtief und aus namhaften Rechtsanwaltskanzleien. Das Thema ist hoch aktuell, der Forschungsgegenstand entwickelt sich dynamisch.

Für die Unternehmen hat "Compliance" in den vergangenen Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile haben die meisten deutschen Großunternehmen und zahlreiche mittelständische Unternehmen einen so genannten Chief-Compliance-Officer. In den USA hängt die Höhe von Geldbußen bereits vom Compliance-Programm des Unternehmens ab und werden effektive Programme belohnt. "Die rechtswissenschaftliche Herausforderung ist, den bisherigen Umgang mit Compliance in der Praxis kritisch zu reflektieren und erstmals systematisch zu erfassen", sagt Prof. Dr. Martin Burgi, Dekan der Juristischen Fakultät der RUB.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
"Die Stiftung Mercator hat sich die Förderung von gesellschaftlich relevanten explorativen Forschungsthemen auf die Fahnen geschrieben. Das Thema "Compliance", in der Praxis längst etabliert, ist in rechtswissenschaftlicher Hinsicht ein noch weitgehend unerforschtes Phänomen an der Schnittstelle von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Mit der Einrichtung des Nachwuchsforscherkollegs möchte die Stiftung einen wegweisenden Beitrag zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit in diesem Bereich leisten", so Dr. Bernhard Lorentz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stiftung Mercator, die das Nachwuchskolleg mit 100.000 Euro fördert.

Antworten auf die zentralen Fragen
Ziel des ersten Nachwuchskollegs ist, verschiedene Reformvorschläge zu erarbeiten und Antworten auf die zentralen Fragen zu geben: etwa, ob der Staat den Aufbau von Compliance-Systemen initiieren oder gar gesetzlich anordnen soll, welche "Privilegierungen" ein funktionierendes Compliance-System ermöglicht oder erlaubt und wie ein erfolgversprechender Mix von strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Sanktionen gelingen kann.

"Das soll erstmals in einer die einzelnen Teilrechtsgebiete übergreifenden, eben intradisziplinären Weise geschehen", so Prof. Burgi. An der Bochumer Juristischen Fakultät leiten die Professoren Klaus Bernsmann (Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht), Martin Burgi (Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht), Andrea Lohse (Wirtschaftsrecht) und Roman Seer (Steuerrecht) das Kolleg wissenschaftlich.

Workshops, Praktika, Kommunikation
Das Kolleg richtet sich an überdurchschnittlich gute Absolventinnen und Absolventen des ersten oder zweiten Juristischen Staatsexamens. Die Stipendiaten sollen Mitglieder der Ruhr University Research School werden, um ihre Projekte auch in einem größeren, fachübergreifenden Rahmen diskutieren und weiterdenken zu können. Die Teilnahme an Workshops, Tagungen sowie ein Praktikum sind obligatorisch im Kolleg.

"Wir wollen auch die kommunikativen Fähigkeiten der Doktoranden und ihre spätere berufspraktische Qualifikation stärken", so Prof. Burgi. Die Höhe der Promotionsstipendien beträgt 1.200 Euro pro Monat.
(Dr. Josef König, Pressestelle der Ruhr-Universität Bochum: ra)

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