Neuer Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit
(16.01.15) - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung erforderlich. Der Kriterienkatalog 2.0 orientiert sich zudem an den sechs Gewährleistungszielen des Datenschutzes: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. IT-Produkte mit vorbildlichem Datenschutz müssen diese Ziele in einen vernünftigen Ausgleich bringen. Betroffene können so sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Einsetzende Stellen reduzieren die Gefahr von ggf. existenzbedrohenden Zwischenfällen.
Seit 2002 verleiht das ULD ein staatliches Datenschutz-Gütesiegel für Hardware, Software und automatisierte Verfahren bzw. Dienstleistungen. Auf Antrag des Herstellers begutachten anerkannte Sachverständige das Produkt. Nach einer Prüfung von Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität verleiht dann das ULD das Gütesiegel. Derart ausgezeichnete Produkte müssen bei öffentlichen Ausschreibungen in Schleswig-Holstein bevorzugt eingesetzt werden. Mit dem Gütesiegel kann außerdem geworben werden. Ein Großteil der ausgezeichneten Produkte nimmt das Angebot einer Rezertifizierung nach zwei Jahren in Anspruch. Dies zeigt, dass das Gütesiegel zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt.
Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: "Für Kunden und einsetzende Stellen ist es wichtig, dass das Gütesiegel-Prüfverfahren und die Ergebnisse transparent sind. Daher ist es selbstverständlich, dass nicht nur die Prüfergebnisse in Form von Kurzgutachten öffentlich sind, sondern auch der neue Kriterienkatalog frei und kostenlos abrufbar ist. Unser Katalog mit den Gütesiegel-Kriterien kann von Unternehmen und Behörden auch für die Prüfung von deren Datenverarbeitung genutzt werden." (ULD: ra)
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