Prüfung: Bedeutung der Internen Revision


Das Wahlrecht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung
Eine Bestandsaufnahme empirischer Forschungsbefunde im Kontext der Prüfung integrierter Berichte




Michel Kotlenga, Oliver Scheid, Prof. Dr. Stefan Müller

Aktuell befindet sich die Unternehmenspublizität in einem Veränderungsprozess hin zu einer differenzierten Darstellung der unternehmerischen Wertschaffung. In diesem Kontext gewinnt insbesondere das Integrated Reporting mit seinem im Dezember 2013 durch das International Integrated Reporting Council verabschiedeten Rahmenwerk zunehmend an Relevanz. Aufgrund seiner Freiwilligkeit auf der einen und des prinzipienbasierten Ansatzes auf der anderen Seite bietet dieses Berichtsformat den Unternehmen jedoch erhebliche Freiheitsgrade im Hinblick auf die Ausgestaltung eines integrierten Berichts.

Dementsprechend versuchen die Unternehmen, die Glaubwürdigkeit der offengelegten nachhaltigkeitsrelevanten Angaben durch deren Prüfung maßgeblich zu erhöhen. Insoweit intendiert dieser Beitrag, empirische Erkenntnisse dahingehend zu verdichten, ob und inwieweit die Unternehmen einen Nutzen durch eine freiwillige Prüfung ihrer nichtfinanziellen Erklärungen generieren können.

Die aktuell vorherrschende Schwunghaftigkeit der Unternehmenspublizität im Hinblick auf die Corporate Social Responsibility (CSR) ist dabei größtenteils ausgelöst durch die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Berichtsadressaten nach einer transparenteren Darlegung nachhaltigkeitsrelevanter Angaben. Durch das kürzlich in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) sind bestimmte Unternehmen nun für nach dem 31. 12. 2016 beginnende Geschäftsjahre verpflichtet, ihre Berichterstattung um eine sog. "nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung" zu erweitern, welche innerhalb des (Konzern-)Lageberichts oder innerhalb eines eigenständigen nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts ausgewiesen werden kann.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2017; Seite 271 bis 275) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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