Steuervereinfachung im Mittelpunkt
Aussagen über die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 nur eingeschränkt möglich
Finanzielle Probleme der Kommunen und Zusammenhang mit der Gewerbesteuer
(19.08.10) - Derzeit sind belastbare Aussagen über die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 nur "eingeschränkt" möglich. Dies erklärte die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2696) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2564).
Als das Unternehmensteuerreformgesetz im Jahr 2007 verabschiedet wurde, seien das Ausmaß und die Auswirkungen der sich anbahnenden Finanz- und Wirtschaftskrise nicht absehbar gewesen, heißt es weiter.
Um den krisenverschärfenden Wirkungen einzelner Maßnahmen entgegenzuwirken und um das langsam aufkeimende Wirtschaftswachstum zu beschleunigen, habe der Gesetzgeber einige durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Regelungen bereits zeitnah und zielgerichtet angepasst. Hier weist die Regierung vor allem auf das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hin.
Zurzeit befasse sich eine von der Bundesregierung einberufene Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen mit den finanziellen Problemen der Kommunen und in diesem Zusammenhang mit der Gewerbesteuer. Daneben stände das wichtige Ziel der Steuervereinfachung im Mittelpunkt der Arbeiten, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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