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Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web


Gesetzentwurf: Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
In der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden


(14.07.10) - Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte “Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (“button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Die Sozialdemokraten machen darauf aufmerksam, in der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden. Über Anzeigen auf Suchmaschinen lockten unseriöse Unternehmen Internutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucher rechneten dort nicht damit, für Dienste oder Softwaren zahlen zu müssen. “Im guten Glauben" gäben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und hatten ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen.

Dabei würden die Verbraucher mittels unklaren, irreführenden Gestaltungsweisen über die Kosten getäuscht, moniert die SPD-Fraktion. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit würde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im “Kleingedruckten" versteckt.

Wer die daraufhin versandten Rechnungen nicht begleiche, würde mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Wer einmal gezahlt habe, dessen Geld sei in der Regel verloren. Viele Unternehmen säßen im Ausland und verschwänden von der Bildfläche, sobald jemand Schadenersatzansprüche stelle. (Deutscher Bundestag: ra)


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