Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Abschluss des Rechtsstreits


Bundesverwaltungsgericht: Insbesondere die Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Datenverarbeitung auf von ihnen betriebenen Facebook-Fanpages blieb ungeklärt
Nach Auffassung des ULD verletzt der Betrieb der Facebook-Fanpage europäisches und nationales Datenschutzrecht

(08.04.16) - Das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist auf eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hin, die den Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum Gegenstand hatte. Anlass war eine Anordnung des ULD gegenüber der WAK vom 3. November 2011, eine von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des ULD verletzt der Betrieb der Facebook-Fanpage europäisches und nationales Datenschutzrecht. Nachdem die WAK gegen die Anordnung Klage eingereicht hatte, beschäftigte der folgende Rechtsstreit bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014).

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss keine Entscheidung über die maßgeblichen Rechtsfragen getroffen. Insbesondere die Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Datenverarbeitung auf von ihnen betriebenen Facebook-Fanpages blieb ungeklärt. Stattdessen hat das Bundesverwaltungsgericht insgesamt sechs Rechtsfragen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt. Diese Fragen betreffen Kernpunkte des hier zu entscheidenden Sachverhalts.

Unter anderem legt das Bundesverwaltungsgericht die Frage vor, ob es neben den deutschen Regelungen zur Verantwortlichkeit weitere Umstände gibt, die für eine Verantwortlichkeit bei mehrstufigen Informationsanbieterverhältnissen Raum lassen. Speziell geht es hier um den Punkt, inwieweit es neben der Auftragsdatenverarbeitung eine Sorgfaltspflicht für die Auswahl von Dienstleistern im Internet gibt. Schließlich soll der EuGH klären, ob das Tätigwerden einer Datenschutzaufsichtsbehörde davon abhängig ist, dass vorher die für den Diensteanbieter zuständige Aufsichtsbehörde in einem europäischen Mitgliedstaat um eigenständiges Tätigwerden ersucht wird.

Bis zur Beantwortung der Fragen wird das Revisionsverfahren ausgesetzt.

Marit Hansen, die Leiterin des ULD, kommentiert: "Nach mehr als fünf Jahren und drei Instanzen hatte ich auf klare Aussagen und einen Abschluss des Rechtsstreits gehofft. Vor dem Hintergrund, dass wir in zwei Jahren mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung arbeiten werden, steht zu befürchten, dass der ursprüngliche Sachverhalt in der rechtlichen und technischen Umsetzung überholt sein wird. Mit Blick auf die jüngsten Urteile des EuGH mit Datenschutzbezug ist aber hier mit deutlichen Impulsen für den Schutz der Betroffenenrechte zu rechnen. Außerdem freue ich mich darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Verhandlung die Wirksamkeit der Grundrechte auch in komplexen Verarbeitungszusammenhängen im Internet betont hat." (ULD: ra)



ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Verdeckte Gewinnausschüttung?

    Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung

    Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen.

  • Werbungskosten & Aufstiegsfortbildung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.11.2023 - VI R 9/21 entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.

  • Fluorierte Treibhausgase & fehlende Pflichtangaben

    Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell elf Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

  • Gewinnermittlung nach der Tonnage

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.10.2023 - IV R 13/22 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen