Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäisches Parlament

Agenturen müssen für ihre Ratings haften


Europäisches Parlament bestätigt schärfere Vorschriften bei Ratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden

(04.02.13) - Das Europäische Parlament hat neue Regeln darüber verabschiedet, wann und wie Rating-Agenturen Staatsschulden und die finanzielle Situation von Privatunternehmen bewerten dürfen. Danach können die Agenturen unangeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeben, und private Anleger bekommen die Möglichkeit, die Agenturen wegen grober Fahrlässigkeit zu verklagen.

Die Anzahl ihrer Anteile an bewerteten Unternehmen werden zudem begrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die Abgeordneten haben auch für transparentere Ratings gesorgt, indem die Agenturen verpflichtet werden, die wesentlichen Faktoren zu erläutern, die den Ratings zugrunde liegen. Ratings und Rating-Ausblicke für Länder dürfen keine Vorgaben, Leitlinien oder Bezugnahmen enthalten, die sich auf politische Kurswechsel beziehen. Diese Vorschriften wurden bereits vorab mit dem Rat vereinbart.

"Diese neue Verordnung ist ein großer Schritt nach vorn. Sie entspricht ganz dem Grundtenor, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eigene interne Ratings anzufertigen. Diese sollten vergleichbare und verlässliche Alternativen zu den Veröffentlichungen des Rating-Oligopols sein", sagte der Berichterstatter Leonardo Domenici (S&D, IT).

Ein Zeitplan für Länderratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden, zu Zeitpunkten, die die Agenturen jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr veröffentlichen müssen. Außerdem dürfen diese Bewertungen erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der Union veröffentlicht werden.

Agenturen müssen für ihre Ratings haften
Ein Anleger, der sich auf ein Rating stützt, kann von der ausgebenden Agentur Schadenersatz verlangen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der in diesem Legislativvorschlag aufgeführten Regeln verletzt hat, unabhängig davon, ob zwischen den beiden vertragliche Beziehungen bestehen. Zu solchen Zuwiderhandlungen gehört zum Beispiel die Ausgabe eines Ratings, das durch einen Interessenkonflikt belastet ist oder außerhalb des veröffentlichten Kalenders ausgegeben wurde.

Maßnahmen zur Verringerung des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings
Um zu verhindern, dass Anleger und andere Interessenten sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen, fordern die Abgeordneten die Kreditinstitute dazu auf, ihre eigenen Kreditrisikobewertungen vorzunehmen. Die Europäische Kommission sollte auch erwägen, eine Europäische Bonitätsbewertung zu entwickeln, so der Text.

Bis 2020 sollten alle Bezugnahmen auf Ratings im Unionsrecht gestrichen sein, und Finanzinstitute sollten im Falle einer Herabstufung von Schuldtiteln nicht mehr verpflichtet sein, diese automatisch zu veräußern.

Anzahl der Anteile wird begrenzt
Eine Rating-Agentur sollte von der Abgabe von Ratings absehen oder mitteilen, dass das Rating beeinflusst sein kann, wenn ein Anteilseigner oder Mitglied 10 Prozent der Stimmrechte der Agentur hält und in das bewertete Unternehmen investiert hat.

Die neuen Vorschriften werden auch Anteilseigner oder Mitglieder, die 5 Prozent oder mehr an einer Rating-Agentur halten, daran hindern, eine Beteiligung an einer anderen Rating-Agentur zu halten, es sei denn, die betreffenden Agenturen gehören zur selben Gruppe.

Der Domenici-Bericht zur Verordnung wurde mit 579 Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen verabschiedet, der Bericht zur Richtlinie mit 599 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen. (Europäisches Parlament: ra)

Europäisches Parlament bestätigt schärfere Vorschriften bei Ratings
Die Anzahl der Veröffentlichungen nicht angeforderter Länder-Ratings sollte im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäisches Parlament

  • Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten

    Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition für Gespräche mit den EU-Regierungen über ein neues Gesetz zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten in der EU festgelegt. Die Abgeordneten im Plenum nahmen einen vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorbereiteten Bericht über die Überarbeitung des EU-Rahmens für Ökodesign für nachhaltige Produkte an, mit 473 Stimmen dafür, 110 dagegen und 69 Enthaltungen.

  • Länderübergreifende Geltung und Schutzgarantien

    Das EU-Parlament will Journalisten und Aktivisten in der EU besser vor unbegründeten und missbräuchlichen Klagen schützen, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen. Der im Plenum angenommene Gesetzesentwurf soll Journalistinnen und Journalisten, Medienorganisationen, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Aktivistinnen und Aktivisten, Forschende und Kunstschaffende in der EU vor strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) schützen, die darauf abzielen, sie einzuschüchtern und zu bestrafen.

  • Transparenz und Integrität

    Unverzügliche robuste Reformmaßnahmen notwendig: Im Anschluss an die vom EU-Parlament im Dezember 2022 geforderten Maßnahmen und die jüngste Entscheidung der Parlamentspräsidentin und der Fraktionsvorsitzenden, die als "notwendiger erster Schritt" bezeichnet wurde, wiederholten die Abgeordneten, dass sie "gegenüber Korruption in jeder Form und auf jeder Ebene eine Null-Toleranz-Politik" verfolgen.

  • Umgang mit nicht-personalisierten Daten

    Das EU-Datengesetz ("Data Act") soll Hindernisse beseitigen, die den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu Daten behindern. Das fördert Innovationen. Der im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Staaten.

  • Soziales Sicherheitsnetz schaffen

    Die Abgeordneten des EU-Parlaments wollen die Krise der Lebenshaltungskosten mit einem neuen Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der nationalen Mindesteinkommensregelungen in den EU-Ländern angehen. Das Plenum nahm eine Entschließung an, in der es heißt, dass eine EU-Richtlinie zu einem angemessenen Mindesteinkommen die entsprechenden Regelungen zugänglicher und effektiver machen würde. Sie würde auch sicherstellen, dass Menschen, die vom Arbeitsmarkt abwesend sind, in diesen integriert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen