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Bankensektor: EU-Parlament legt Reformziele fest


Compliance im Finanzwesen: Vorstände der Banken müssen persönlich haftbar machen
EU-Parlament für mehr Wettbewerb im Bankensektor und für eine weitere Reform der Vergütung und Unternehmensstruktur der Banken

(31.07.13) - Finanzmarkt-Compliance: Die Vorstände der Banken müssen persönlich haftbar gemacht werden für ihre Fehler, und die risikoreichen Handelsaktivitäten müssen deutlich von denen des herkömmlichen Kreditwesens getrennt werden, sagten die Abgeordneten des EU-Parlaments in einer Entschließung über eine Strukturreform des EU-Bankensektors.

In der nichtlegislativen Entschließung - ein Beitrag zu den Vorschlägen der Kommission, die im September fällig sind - wird auch die Notwendigkeit für mehr Wettbewerb im Bankensektor und für eine weitere Reform der Vergütung und Unternehmensstruktur der Banken betont.

Die Berichterstatterin Arlene McCarthy (S&D, UK) sagte: "Wir brauchen einen kulturellen Wandel... Wir wollen keine blinden Verbote, aber wir wollen ein strukturiertes und verantwortungsbewusstes allgemeines Bankenmodell, das die Finanzierung der Realwirtschaft sichern kann. Im Bankgewerbe wird es immer Risiken geben, aber in einer freien Marktwirtschaft sollten diese nicht durch den Steuerzahler aufgefangen werden".

Die Entschließung, die mit 528 zu 87 Stimmen und 73 Enthaltungen angenommen wurde, legt Grundprinzipien für Strukturreformen fest, einschließlich:

einer Reduzierung übermäßiger Risiken, der Sicherstellung von Wettbewerb, der Verringerung von Komplexität und der Begrenzung der wechselseitigen Verbindung zwischen risikoreichen und kommerziellen Aktivitäten,

>> einer Verbesserung der Corporate Governance und der Schaffung von Anreizen für Banken zur Einrichtung transparenter Betriebsstrukturen, der Intensivierung der Rechenschaftspflicht und der Gestaltung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Vergütungssystems,

>> einer Verschärfung der persönlichen Haftung und Verantwortung für Vorstandsmitglieder,

>> der Gewährleistung, dass wesentliche Dienstleistungen weitergeführt werden können, ohne von Problemen des Investmentbereich beeinträchtigt oder unterbrochen zu werden,

>> der Sicherstellung, dass riskante Trading- und Investmentgeschäfte weder von stillschweigenden Bürgschaften oder Beihilfen noch von der Nutzung versicherter Einlagen oder der Rettung durch die Steuerzahler profitieren,

>> einer Trennung der Finanzierungsquellen und Bilanzen für Handel und Investitionen, ohne dass Kapital und Liquidität in unangemessener oder unnötiger Weise zwischen diesen Geschäftsfeldern verschoben werden,

>> der Förderung eines effektiven, fairen und nachhaltigen Wettbewerbs zwischen den Banken, um einen gut funktionierenden und effizienten Bankensektor zu entwickeln, der die Bereitstellung von Mitteln für die Realwirtschaft ermöglicht, indem er einen allgemeinen Zugang zu Bankdienstleistungen sicherstellt und die Kosten für die Bankdienstleistungen reduziert, und

>> der Gewährleistung, dass im Falle der Insolvenz einer Bank Sparer weiterhin Zugang zu ihren Einlagen haben, und dass wesentliche Dienstleistungen wie Kredite, Zahlungsverkehr und Einlagen weitergeführt werden.
(Europäisches Parlament: ra)


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