Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Web


Bundeskartellamt gibt Übernahme des Brockhaus Verlages durch Bertelsmann frei
Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung


(05.05.09) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim, durch die Wissenmedia GmbH, einer Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG, Gütersloh, im Hautprüfverfahren freigegeben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Märkte für deutschsprachige Universallexika, deutschsprachige Themenlexika, deutschsprachige Themensachbücher sowie deutschsprachige Kinder- und Jugendbücher. Die Märkte aus dem Bereich Nachschlagewerke sind - wie sich im Verlaufe der Prüfung herausgestellt hat - Bagatellmärkte und unterliegen deshalb nicht der deutschen Fusionskontrolle. Auf den übrigen Buchmärkten ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten.

Brockhaus und Bertelsmann sind seit Jahren die wichtigsten Herausgeber von deutschsprachigen Universallexika und deutschsprachigen Themenlexika mit einer herausragenden Marktstellung. Die Umsätze für Nachschlagewerke in Deutschland sind jedoch in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, seit 2006 um mehr als 50 %. Dies hat dazu geführt, dass der Markt für Universallexika und der Markt für Themenlexika zu Bagatellmärkten im Sinne des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB geworden sind mit einem Marktvolumen in Deutschland von jeweils weniger als 15 Mio. Euro.

Ursächlich für diese Entwicklung sind ein struktureller Wandel im Verbraucherverhalten und eine wachsende Bedeutung von Nachschlagewerken im Internet. Der Strukturwandel wurde durch neue technologische Entwicklungen und Weiterentwicklungen (Internet, Weblogs, Multimedia-Anwendungen u.a.), deren zunehmende Akzeptanz und Verbreitung in der Bevölkerung sowie durch darauf aufbauende neue Produktangebote (Online-Nachschlagewerke) bewirkt.

Im Rahmen der angestellten Marktermittlung konnte das Bundeskartellamt auch weitergehende Erkenntnisse über das Verbraucherverhalten in den relevanten Märkten gewinnen. Die Einschätzung von befragten Verlagen und Buchhandelshandelsfilialisten, die weitere Umsatzrückgänge erwarten und keinen Raum für Preiserhöhungen sehen, deuten darauf hin, dass sich die Preissetzungsspielräume für die Anbieter von gedruckten Nachschlagewerken verringert haben. Dies wird fast ausschließlich mit der Konkurrenz durch unentgeltliche Angebote im Internet und der damit einhergehenden erhöhten Preissensitivität der Verbraucher begründet.

Letzten Endes konnte die Frage, welche Bedeutung diesem Strukturwandel und dem veränderten Verbraucherverhalten für die Marktposition von Bertelsmann nach dem Erwerb von Brockhaus zukommt, offen bleiben, da die Untersuchung zu dem Ergebnis führte, dass es sich bei den relevanten Märkten um Bagatellmärkte handelt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen