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Bericht des Bundeskartellamtes


Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen
Der Bericht des Bundeskartellamtes enthält die Stellungnahme der Bundesregierung dazu



Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 2.686 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren etwa zehn Prozent mehr als in den beiden Jahren zuvor, wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/10900) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2017/2018 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet hervorgeht. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu.

16 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss des Ticketverkäufers CTS EVENTIM mit Four Artists. Nach Ansicht des Kartellamts würde die Integration eines bedeutenden Veranstalters die bereits bestehende marktbeherrschende Stellung auf dem zweiseitigen Markt für Ticketsystemdienstleistungen verstärken.

Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2017 etwa 127,3 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2018 etwa 459,2 Millionen Euro.

In dem Bericht weist das Kartellamt besonders auf die Herausforderungen hin, die die Digitalisierung für das Kartellrecht birgt. Es werde diskutiert, wie Wettbewerbsbehörden ihren Aufgaben des Offenhaltens von Märkten und dem Schutz der Verbraucher vor Missbrauchsstrategien gegenüber den großen Technologieunternehmen und Plattformen effizient nachkommen können. Auch die Übertragung traditioneller Geschäftsmodelle in die Digitalisierung, Innovationen und damit einhergehend neuartige Formen der Kooperation führten auch in traditionellen Branchen zu neuen wettbewerblichen Fragen, die sich bislang nicht gestellt hätten, heißt es weiter. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 09.09.19



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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