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Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert


Bundeskartellamt genehmigt Fusion im Pressegrosso
Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten


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(12.04.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Roth+Horsch ist ein bislang verlagsunabhängiger Pressegrossist. An der PV Pfalz halten insgesamt zehn Verlage zusammen 80 Prozent der Anteile, darunter die Verlage Axel Springer, Bauer, Gruner + Jahr, Burda und WAZ. An dem neu entstehenden Unternehmen mit dem Namen Frankenthaler Pressevertrieb werden die zehn Verlage zusammen nur noch eine Minderheitsbeteiligung halten.

Das Vorhaben betrifft die Märkte des Presse-Grosso in Südhessen mit den Städten Darmstadt und Offenbach, in der Pfalz mit den Städten Kaiserslautern und Worms sowie im nördlichen Baden-Württemberg mit der Stadt Mannheim.

Der Pressegroßhandel bezieht Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und liefert diese an den Einzelhandel. Die Pressegrossisten haben in ihrem Vertriebsgebiet in der Regel das ausschließliche Vertriebsrecht für die Presseerzeugnisse der einzelnen Verlage. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist daher durch ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen abgedeckt. Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und der Bundesverband Presse-Grosso, der die Interessen der verlagsunabhängigen Pressegrossisten vertritt, haben sich 2004 auf eine "Gemeinsame Erklärung" im Sinne einer Selbstverpflichtung verständigt. Ziel ist es, ein leistungsfähiges Sortiments-Grosso zu erhalten, das Neutralität im Vertrieb, den Marktzutritt für alle Zeitungen und Zeitschriften und damit die Pressevielfalt im Einzelhandel weiterhin garantiert.

Der Zusammenschluss eines Grossisten ohne Verlagsbeteiligung (Roth+Horsch) mit einem Grossisten mit Verlagsbeteiligung (PV Pfalz) zu einem Grossisten, an dem die Verlage wieder beteiligt sind, hat beim Bundesverband Presse-Grosso die Befürchtung ausgelöst, die Neutralität des Grossosystems könnte gefährdet sein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergaben keine Gründe für eine Untersagung des beabsichtigten Zusammenschlusses.

Die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ist weder auf den betroffenen Märkten des Pressegrosso noch auf Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten zu erwarten. Die großen Verlage, insbesondere Axel Springer und Bauer, verfügen wegen der Bedeutung ihrer Presseprodukte zwar über eine starke Marktstellung gegenüber dem Pressegrosso insgesamt sowie den einzelnen Grossisten. Der Zusammenschluss von Roth+Horsch und PV Pfalz verändert die Marktstellung dieser Verlage jedoch nicht.

Auch das zusammengeschlossene Unternehmen Frankenthaler Pressevertrieb wird zur Neutralität gegenüber allen Verlagen verpflichtet sein. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

Kartell bestraft: 400.000 Euro Buße Das Bundeskartellamt hat gegen einen Hersteller von Kabelfüllmischungen sowie zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro verhängt.

Wettbewerb in der Energiewirtschaft Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht. In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Kaffeerösterkartell enttarnt und bestraft Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. Euro wegen Preisabsprachen im sog. Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Großverbrauchern) verhängt.

Kartellabsprachen der Brillenglashersteller Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt 115 Mio. Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller in Deutschland, sieben verantwortliche Mitarbeiter sowie den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) verhängt.

Fusion Magna/Karmann gestoppt Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den Automobilzulieferer Magna untersagt.

Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Kartellabsprache bei Silostellgebühr Das Bundeskartellamt hat gegen die Baustoffhandelskooperationen hagebau und Eurobaustoff sowie die zwei Baustoff-Fachhandelsverbände Verband Norddeutscher Baustoffhändler und Baustoff-Fachhandel Landsberg, ehemals Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, sowie gegen vier Personen wegen deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,36 Mio. Euro verhängt.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Visier Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Kartellverstöße und Bußgeldrahmen Medienberichten zufolge habe das OLG Düsseldorf in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes gekippt. Diese Darstellung bedarf nach Ansicht des Bundeskartellamts der Erläuterung.

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Fusion Magna/Karmann gestoppt Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan