Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan


Kartellrechtsexperten von CMS Hasche Sigle beraten Pelikan und Herlitz erfolgreich vor dem Bundeskartellamt
Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts: Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden


(01.04.10) - Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Pelikan und Herlitz bei diesem Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts umfassend beraten. Dr. Michael Bauer berät Herlitz bereits seit einigen Jahren in kartellrechtlichen Fragen. Bei der Übernahme durch Pelikan hatte ein Team von CMS Hasche Sigle bereits Herlitz gesellschafts- und finanzierungsrechtlich beraten.

Die Transaktion betraf den Erwerb eines 65,99%-igen Anteils an der Herlitz AG durch die Pelikan International Corporation Bhd. Veräußerer war eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fonds Advent International. Das Zusammenschlussvorhaben wurde im November 2009 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Im Dezember 2009 eröffnete das Bundeskartellamt die vertiefte Prüfungsphase. Aufgrund der breiten Produktpalette beider Unternehmen konnte sich der Zusammenschluss potentiell auf mehr als 100 Märkte auswirken. Das Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden. Die intensive Marktuntersuchung bestätigte schließlich, dass dem Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Kartellamt auch erstmalig Aussagen zur konkreten Definition der Handelsumsatzklausel in der deutschen Fusionskontrolle gemacht. (CMS Hasche Sigle: ra)

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen