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Fusionskontrolle im Kabelnetzsektor


Bundeskartellamt prüft Übernahme von Kabel BW durch Liberty
Kartellamt ist der Ansicht, dass die wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses vor allem in Hinblick auf den sog. Gestattungsmarkt einer genaueren Überprüfung bedürfen


(22.06.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Liberty Global Europe Holding zur weiteren Prüfung an das Bundeskartellamt verwiesen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: "Die Abgabe dieses nationalen Kabelfalles entspricht der allgemeinen Verweisungspraxis der Europäischen Kommission. Das Bundeskartellamt hat mit der Kommission und mit den beteiligten Unternehmen schon im Vorfeld der Verweisung eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Wir können jetzt umgehend in die Prüfung einsteigen."

Aufgrund der Gesamtumsätze der beteiligten Konzerne unterlag das Vorhaben zunächst der Europäischen Fusionskontrolle und wurde Mitte April bei der Europäischen Kommission angemeldet. Das Bundeskartellamt hat daraufhin im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Antrag bei der Europäischen Kommission gestellt, den Fall zur Fusionskontrollprüfung an Deutschland zu verweisen.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes beschränken sich die Auswirkungen des Zusammenschlusses ausschließlich auf Deutschland. Außerdem ist das Bundeskartellamt mit den betroffenen Märkten und Marktteilnehmern durch eigene Ermittlungen in zahlreichen Verfahren vertraut.

Die Behörde ist der Ansicht, dass die wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses vor allem in Hinblick auf den sog. Gestattungsmarkt einer genaueren Überprüfung bedürfen. Auf dem Gestattungsmarkt geht es um den Wettbewerb um Gestattungsverträge der Kabelnetzbetreiber mit den Eigentümern großer Liegenschaften mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, insbesondere Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem könnte der Einspeisemarkt näher zu prüfen sein. Beim Einspeisemarkt handelt es sich um das wettbewerbliche Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den Sendergruppen in Deutschland.

Mit der Verweisungsentscheidung hat die Europäische Kommission nun diese vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes bestätigt. (Bundeskartellamt: ra)


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