Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Leitfaden als Unterstützung zur Risikominimierung


Compliance beim Umgang mit Dokumenten: Europäischer Aufbewahrungsleitfaden verfügbar
Leitfaden bietet Übersicht zu gesetzlichen Vorschriften


(12.09.13) - Angesichts der komplexen Gesetzeslage und der hohen Geldstrafen, die bei einer zu frühen Vernichtung oder auch zu langen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen drohen, scheinen viele Unternehmen verunsichert. Eine Studie von PwC und Iron Mountain hat ergeben, dass 26 Prozent der deutschen Unternehmen rechtlichen Rat einholen, wenn es um die Aufbewahrung beziehungsweise Vernichtung von Dokumenten geht. Der von Iron Mountain und der Anwaltskanzlei De Brauw Blackstone Westbroek veröffentlichte europäische Leitfaden bietet Unternehmen eine Übersicht zu den Aufbewahrungsfristen in 15 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich.

Jedes Unternehmen ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Für steuerrechtlich relevante Dokumente gilt laut Abgabenordung (AO) je nach Dokumententyp eine Frist von sechs oder zehn Jahren. Neben diesen Rechtsnormen finden sich weitere unterschiedliche Regelungen zu Aufbewahrungsfristen in diversen Gesetzen und Verordnungen – zum Beispiel im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder Aktiengesetz (AktG). Die Frist für die Aufbewahrung von Dokumenten beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Einträge im jeweiligen Dokument vorgenommen wurden.

Geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen birgt Einsparpotential
Mit dem von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sollten die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen ab 2013 von zehn Jahren auf acht und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Änderungen des derzeit aus wahltaktischen Gründen auf Eis gelegten Gesetzestextes hätten laut Bundesregierung ab 2015 bei Unternehmen zu einem Einsparpotential von 2,5 Milliarden Euro geführt. Denn eine zu lange Aufbewahrung von Dokumenten kostet Unternehmen Geld. Verunsicherung und die Sorge vor Strafen trägt aber anscheinend zur Hortung von Dokumenten bei: Studien von Iron Mountain zeigen, dass 46 Prozent der deutschen Unternehmen, all ihre Dokumente für den Fall der Fälle aufbewahren.

"Vielen Unternehmen fehlt die Zeit und die fachliche Unterstützung, um sich mit dem Thema Aufbewahrungsfristen genauer auseinanderzusetzen. Dank des Leitfadens können Unternehmen die Fristen schnell überblicken", erklärt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. "Der europäische Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit der international tätigen Anwaltskanzlei De Brauw Blackstone Westbroek entstanden ist, bietet nicht nur eine Übersicht zu den jeweils geltenden Gesetzen, sondern stellt anhand praktischer Tipps vor, wie Unternehmen die Anforderungen an Dokumentenaufbewahrung erfüllen können."

Der Aufbewahrungsleitfaden bietet eine Übersicht zu folgenden Typen von Unternehmensdokumenten: allgemeine Unternehmensdokumente, wie zum Beispiel Geschäftskorrespondenzen oder Prüfungsberichte; steuerrechtlich relevante und buchhalterische Dokumente; Lohnabrechnungen; Personalunterlagen; Krankenakten; Transportaufzeichnungen; Umweltauflagen betreffende Dokumente; Versicherungspolicen; Beschaffungsunterlagen; Verträge und Vereinbarungen. (Iron Mountain: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Schriften

  • Was versteht man unter einer Lieferkette?

    Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

  • Praxishilfe für Mitarbeiter-Policy

    Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden - eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen - und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung.

  • Was wird aus dem Beschäftigtendatenschutz?

    Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen - das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.

  • IT-Sicherheitsgesetz, Datenschutz, IT-Grundrecht

    Trend Micro stellt die Neuauflage ihres juristischen Leitfadens vor. Dieser unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Themen, die im Kontext der IT-Sicherheit zu beachten sind. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben sich die Anforderungen für Organisationen in Deutschland verändert. Was IT-Verantwortliche beachten sollten, welche Herausforderungen es bei den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gibt und wie die Cloud auch in Sachen IT-Compliance sicher bleibt, sind Kernthemen der siebten Auflage.

  • Cybersicherheit im Gesundheitswesen

    Am 01.01.2022 lief für Betreiber von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die zweite Frist für die Umsetzung der im Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Dies sorgt für viele Fragen bei Betreiber:innen von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren. Welche Vorschriften gelten für wen? Wie können sie pragmatisch umgesetzt werden? Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat zu diesem Anlass ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu "IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser" zusammengestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen