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Deutsche Gerichte funktionieren auch auf Englisch


Länderübergreifender Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen im Bundesrat
Justizminister Bausback: "Englisch als Gerichtssprache wichtiger Faktor um Deutschland als Standort internationaler Rechtsstreitigkeiten noch besser zu etablieren"



Auf Initiative Bayerns und anderer Länder behandelte der Bundesrat den länderübergreifenden Gesetzesentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen. Dort sollen Gerichtsverfahren künftig auch in englischer Sprache geführt werden können. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu im Bundesrat: "Das deutsche Recht und die deutsche Gerichtsbarkeit werden - zu Recht - weltweit hoch geschätzt. Englisch als Gerichtssprache ist dabei ein wichtiger Faktor, um Deutschland als Standort internationaler Rechtsstreitigkeiten noch besser zu etablieren." Die Verständigung in englischer Sprache sei im internationalen Wirtschaftsverkehr nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund würden Prozessparteien derzeit häufig einen Gerichtsstand im englischsprachigen Raum wählen.

"Das wollen wir ändern. Mit Englisch als Gerichtssprache auch in Deutschland holen wir wichtige wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor unsere Gerichte, die wesentlich zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung beitragen können! Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen", so Bayerns Justizminister.

Bausback abschließend: "Ich bin sicher: Deutsche Gerichte funktionieren auch auf Englisch - und zwar sicher genauso gut wie auf Deutsch! Viele unserer Richterinnen und Richter haben einen Teil ihrer Ausbildung im englischsprachigen Ausland absolviert. Sie sind daher in der Lage, Verhandlungen auf Englisch zu führen, und sind dazu auch bereit. Der Bundestag sollte das Gesetz daher möglichst bald beschließen."

Hintergrund:
Der Bundesrat hatte zuletzt im Jahr 2014 beschlossen, den Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen in den Bundestag einzubringen. Da er dort allerdings nicht mehr abschließend behandelt wurde, muss er erneut in den Bundestag eingebracht werden und steht daher heute auf der Tagesordnung des Bundesrates.
(Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 12.03.18
Newsletterlauf: 07.05.18


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