Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Privacy Shield: Rechtssicherheit für Datentransfer


Privacy Shield und die wesentlichen Änderungen: Mehr Rechte für EU-Bürger und strengere Regeln für US-Unternehmen
Bessere Zusammenarbeit der Behörden bei Datenschutzverstößen



Bitkom sieht das "EU-U.S. Privacy Shield" als wichtige Grundlage für rechtssichere Datentransfers in die USA. "Das Privacy Shield wird den transatlantischen Datenschutz nachhaltig verbessern", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. "Sowohl Unternehmen, die Daten zwischen Europa und den USA transferieren wollen oder müssen, als auch die Verbraucher profitieren von den Neuregelungen." Die im Privacy Shield vorgesehenen Maßnahmen müssten nun zügig zur Anwendung kommen, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher zu erreichen. Notwendig seien praktische Hinweise, worauf Unternehmen in Zukunft achten müssen, wenn sie unter dem neuen Instrument personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA austauschen möchten. Das Privacy Shield ist die Nachfolgeregelung des Safe Harbor-Abkommens, das vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde. Der Bitkom zeigt, was sich mit der neuen Vereinbarung für Unternehmen und EU-Bürger ändert.

Strengere Regeln für US-Unternehmen: Im Rahmen des Privacy Shields verpflichten sich US-Unternehmen dazu, die darin aufgeführten Datenschutzprinzipien einzuhalten. Diese umfassen Grundsätze wie Transparenz, Zweckbindung oder Datensicherheit. Im Zuge der Verhandlungen wurden zahlreiche Regelungen verschärft. Insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte wurde nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Eine längere Speicherung der Daten und deren Weiterverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Forschungszwecke. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Daten nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden und das gleiche Datenschutzniveau garantiert ist.

Stärkung der Rechte für EU-Bürger: EU-Verbraucher können sich bei Datenschutzverstößen von Unternehmen auf unterschiedlichen Kanälen beschweren. Zum einen können sie sich direkt an das Unternehmen wenden, das dann innerhalb von 45 Tagen Stellung nehmen muss. Die Beschwerde kann zudem über eine EU-Datenschutzbehörde eingereicht werden. Diese leitet den Verstoß an das US-Handelsministerium weiter, was wiederum das Unternehmen anschreibt. Auf eine solche Anfrage muss unverzüglich geantwortet werden. Verbraucher können sich darüber hinaus ein unabhängiges Schiedsgericht anrufen, das bestimmte Sanktionen verhängen kann. Das Unternehmen legt vorher fest, welche Stelle diese Aufgabe übernehmen soll. Grundsätzlich sind Unternehmen unter dem Privacy Shield dazu verpflichtet, effektive Mechanismen des Rechtsschutzes für EU-Bürger einzurichten. Für Verbraucher ist dieses Verfahren kostenlos. Als quasi letzte Instanz können sich EU-Bürger an das so genannte "Privacy Shield Panel" wenden.

Bei Datenschutzverstößen von US-Geheimdiensten können Bürger der Europäischen Union künftig eine Ombudsperson einschalten, die beim US-Außenministerium angesiedelt ist. Ihre Aufgabe ist es, den Sachverhalt aufzuklären und bei einem missbräuchlichen Verhalten Abhilfe zu schaffen. Die Ombudsperson kann nicht nur aktiv werden, wenn personenbezogene Daten auf Grundlage des Privacy Shield übermittelt werden, sondern auch bei der Verwendung anderer Transfermechanismen. Dazu zählen die so genannten Standardvertragsklauseln der EU und die verbindlichen Unternehmensregelungen (Corporate Binding Rules). "Damit stärkt das Privacy Shield auch die alternativen Transfermechanismen", betonte Dehmel.

Bessere transatlantische Zusammenarbeit bei Datenschutzbeschwerden: Aus Sicht des Bitkom ist das Privacy Shield ein Meilenstein für die internationale Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Aufsichtsbehörden, um Datenschutzverstöße zukünftig schneller zu ahnden. Sowohl die Federal Trade Commission als auch das Department of Commerce richten Stellen ein, an die sich die EU-Aufsichtsbehörden in Zukunft wenden können. "Wir rechnen mit einem verstärkten Austausch beim Thema Datenschutz, der auch im globalen Maßstab als Vorbild dienen kann", sagte Dehmel. Darüber hinaus werden die EU-Kommission und das Department of Commerce das Privacy Shield jährlich überprüfen. Dehmel: "Sollte das Privacy Shield keinen adäquaten Schutz mehr bieten, kann es jederzeit ausgesetzt werden." (Bitkom: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 15.09.16

Verband elektronische Rechnung: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen