Die Gewerkschaft der Polizei ist enttäuscht darüber, dass die Werthebach-Kommission die Schaffung einer Bundesfinanzpolizei nicht befürwortet Witthaut: Sicherung von Küsten und Wasserwegen anscheinend für Werthebach-Experten vernachlässigbar
(13.12.10) - Als "mutlos" bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, die Empfehlung der sogenannten Werthebach-Kommission, von der Schaffung einer Bundesfinanzpolizei abzusehen.
Witthaut sagte: "Das Verbleiben der operativen Einheiten des Zolls innerhalb der Zollverwaltung ist eine vertane Chance. Die Kommission entscheidet damit gegen eine wirksamere Bekämpfung von Schmuggel, Geldwäsche, Finanz-, Wirtschafts- und Betrugskriminalität sowie illegaler Beschäftigung. Eine aus der Zollverwaltung herausgelöste Bundesfinanzpolizei wäre die richtige und schnelle Antwort auf zersplitterte Dienststellen und ineffiziente Doppelzuständigkeiten gewesen."
Die Nichtberücksichtigung einer Bundesfinanzpolizei lasse womöglich auf ein Machtwort des Bundesfinanzministers schließen. Eine hochkarätige Expertenkommission dürfe sich aber, so Witthaut, vor keinen politischen Karren spannen lassen.
Der GdP-Bundesvorsitzende erklärte: "In der jetzigen Bedrohungslage muss man sich darauf konzentrieren, das jeweilige Aufgabenprofil und die hochprofessionelle Arbeit der einzelnen Behörden so reibungslos wie möglich zu gestalten." Dabei, so Witthaut weiter, müsse intensiv am Schließen augenfälliger Sicherheitslücken wie der Sicherheit der Küsten und der Wasserwege gearbeitet werden.
Als "Vorschlag zur Unzeit" kritisierte Witthaut die beabsichtigte Zusammenlegung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Polizeibehörde. Witthaut meinte: "Sich aus einer Verschmelzung beider Behörden ergebende Synergieeffekte liegen nicht auf der Hand." Witthaut befürchtet einen Etikettenschwindel auf dem Rücken der inneren Sicherheit. (GdP: ra)
GdP: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen