UN-Konvention gegen Korruption


Piratenpartei kritisiert: Verschärfung des Paragraphen 108e StGB nicht in Sicht
Faktische Straflosigkeit der Abgeordnetenbestechung bleibt weiter bestehen


(17.10.12) - Unter dem Eindruck der Ereignisse um den designierten Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück, übt die Piratenpartei öffentliche Kritik an der weiteren Verschleppung eines Antikorruptionsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. So ist am 17. Oktober nur eine Expertenanhörung zur Abgeordnetenbestechung im Rechtsausschuss des Bundestages geplant. [1] Dabei liegt seit 2008 ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vor, das dringenden Handlungsbedarf bescheinigt.

Trotz des eindeutigen Gutachtens wird eine Neufassung des Paragraphen 108e StGB zur Abgeordnetenbestechung immer wieder verzögert. Auch weigert sich Deutschland weiterhin, die UN-Konvention gegen Korruption zu unterzeichnen, obwohl bereits 161 Länder diesen Schritt getan haben. Deutschland steht mit dieser Entscheidung in einer Reihe mit Syrien, Myanmar und Saudi-Arabien.

"Hier wird sich mit Händen und Füßen gegen etwas gewehrt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Abgeordnete müssen sich als Vertreter des Volkes jeder Form von Bestechung widersetzen. Angesichts der eindeutigen Faktenlage brauchen wir keine weiteren Anhörungen, sondern eine politische Entscheidung für klare Regeln", sagte Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Dass der Internetpublikation netzpolitik.org, die das Gutachten kürzlich der breiten Öffentlichkeit zugänglich machte, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von der Bundestagsverwaltung mit rechtlichen Schritten gedroht wird, trifft bei den Piraten auf Unverständnis.

Es ist doch absurd, dass das Urheberrecht jetzt herangezogen wird, um unangenehme Fakten unter dem Teppich zu halten. Das stellt unseren heutigen politischen Apparat in ein äußerst schlechtes Licht", sagte Barenhoff weiter.

Die Piratenpartei fordert seit Jahren eine Verschärfung des Paragraphen 108e StGB. Dieser ist in der derzeitigen Form weitestgehend wirkungslos, da er nur den direkten Stimmenkauf unter Strafe stellt. Damit können Abgeordnete sich weiterhin für die Vertretung bestimmter Interessen zur Verfügung stellen und dafür Geld oder andere Vorteile entgegennehmen.

[1] Ankündigung der Anhörung
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/index.html
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen