Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) geplant - Aufbau eiens der größten Datenspeicher in der Geschichte Deutschland ist gescheitert Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. begrüßt gemeinsam mit bundesdeutschem Dachverband die Beendigung - Zweifel an Rechtmäßigkeit und Effizienz des Projekts
(25.07.11) - Der Elektronische Entgeltnachweis (Elena) soll nach dem Willen der Bundesregierung nunmehr endgültig eingestellt werden. Erst im März 2009 eingeführt, stand das groß angelegte Datenerfassungsprojekt von Anfang an im Kreuzfeuer der Kritik. Mit dem Ende des kostspieligen Unternehmens wird eine Forderung des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. und des bundesweiten Dachverbandes, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV), erfüllt. Die Verbände hatten schon während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Art von Vorratsdatenspeicherung erhoben.
"Hiermit kam man wahrscheinlich einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor", kommentierte der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars-Michael Lanbin, diese aus seiner Sicht vernünftige Entscheidung.
Mit dem Elena-Verfahren werden bislang alle Arbeitgeber monatlich verpflichtet, neben den Meldungen für die Lohnsteuer und zu den Trägern der Sozialversicherung eine Vielzahl weiterer, auch persönlicher Daten elektronisch mitzuteilen. Dabei war nicht klar, ob diese Zahlen jemals für einen bestimmten Zweck benötigt würden. Dennoch sollte - ohne konkreten Bezug auf den Einzelfall - einer der größten Datenspeicher der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut werden. Neben der begründeten wirtschaftlichen Frage danach, ob sich der Aufwand für dieses bürokratische Großprojekt jemals lohnen würde, bestehen daher unvermindert auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens. Dies belegen nicht zuletzt die Tausenden von Verfassungsbeschwerden, die gegen Elena in Karlsruhe zwischenzeitlich eingelegt wurden.
Aus Sicht des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. können die Erfahrungen aus diesem Projekt aber künftig dazu genutzt werden, es den Arbeitgebern zu ermöglichen, auf konkrete Nachfrage Daten von Arbeitnehmern elektronisch – statt auf Papier – an Behörden zu übermitteln. "Die bisher nutzlos gesammelten Erhebungen müssen aber unverzüglich gelöscht werden", fordert Lanbin jedoch. (Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein: ra)
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