Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes


ULD möchte, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung von den politischen Parteien unterstützt wird
"Die Bundesregierung hat es in mehr als zwei Jahren trotz vollmundiger Ankündigungen nicht geschafft, zum Internetdatenschutz auch nur einen einzigen vernünftigen Vorschlag zu machen"

(21.03.12) - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) appelliert öffentlich an die Fraktionen im Landtag, den Vorschlag einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht durch Subsidiaritätserwägungen zur Seite zu wischen, sondern dieses Anliegen grundsätzlich zu unterstützen und konstruktiv zu begleiten. In einem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP wird die Landesregierung aufgefordert, die rote Subsidiaritätskarte zu ziehen mit der Behauptung: "Für eine europäische Datenschutzrechtsverordnung und eine ergänzende Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Justiz und Polizei besteht kein Bedarf." (LT-Drs. 17/2350).

Vor Einreichung dieses Antrags erfolgte keine Konsultation des ULD. Der Antrag zielt darauf ab, das europäische Datenschutzpaket mit der Grundverordnung und einer Richtlinie für den Justiz- und Polizeibereich, das am 25. Januar 2012 von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding vorgestellt wurde, mit formalen Argumenten zu Fall zu bringen.

Hierzu äußert sich der Leiter des ULD Thilo Weichert:
"Der über den Bundesrat gestartete Versuch, die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes zu verhindern, ist ein Bärendienst für den Datenschutz in Europa und weltweit – mit falschen Argumenten. Insbesondere die Grundverordnung würde das Gesamtniveau des Datenschutzes in Europa stark erhöhen. Beispielsweise könnte Facebook nicht mehr wie bisher weitgehend ungestört mit seinen Rechtsverstößen Geld verdienen. Zwar sind einzelne Regelungsvorschläge in der Grundverordnung zweifellos verbesserungsfähig, andere sind aus Subsidiaritätsgründen überflüssig. Es kann aber nur von rückwärtsgerichteten Politikern behauptet werden, es bestehe kein europäischer Regelungsbedarf für den Datenschutz in Europa, insbesondere im Hinblick auf das Internet.

Die Bundesregierung hat es in mehr als zwei Jahren trotz vollmundiger Ankündigungen nicht geschafft, zum Internetdatenschutz auch nur einen einzigen vernünftigen Vorschlag zu machen. Und ein solcher Vorschlag kommt nun von der EU-Kommission, der nicht nur eine europäische Harmonisierung und eine technische Modernisierung, sondern auch eine inhaltliche Vereinfachung mit sich bringen wird. Die Behauptung einer Absenkung des nationalen Datenschutzniveaus ist insgesamt falsch. Zu möglichen Verbesserungen erwarte ich im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konstruktive Beiträge von allen politischen Parteien auf Europa-, Bundes- und Landesebene, keine undifferenzierte unüberlegte Generalverdammung.

Eine EU-Datenschutz-Grundverordnung wird weltweite Auswirkungen haben, auch auf die US-Politik, die anscheinend mit einem Pseudo-Gegenentwurf der EU-Initiative die Fahrt nehmen möchte. Vor wenigen Tagen hat der US-Präsident eine ´Consumer Privacy Bill of Rights` vorgestellt, die dem Ziel dient, die Vorherrschaft der US-Unternehmen auf dem europäischen Markt unter Missachtung des europäischen Rechts auszubauen.

Die einbringenden Landtagsfraktionen hätten, so wie dies die Fraktionen von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen taten, sich vor Einbringung des Antrags mit dem ULD zum Thema austauschen können. Es ist nicht zu spät. In jedem Fall muss verhindert werden, dass die Vereinheitlichung und Modernisierung unseres überalterten Datenschutzrechts verhindert wird."

Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist im Internet abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf

Eine Übersetzung der in der Presseerklärung erwähnten US-"Consumer Privacy Bill of Rights" ist im Internet abrufbar unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/Consumer-Privacy-Bill-of-Rights.html
(ULD)

Lesen Sie auch:
EU-Datenschutz: Ein "beispielloser Rückschritt"
Reform der EU-Regeln zum Datenschutz

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen