Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Bekämpfung von illegalen Arzneimitteln


Internationale Operation im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet
Professionelle Aufmachung der illegalen Seiten erschwert es den Kunden, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden


(07.10.11) - Der Einkauf von Arzneimitteln im Internet birgt Risiken. Dieser Problematik haben sich über 80 Länder weltweit angenommen und sind im Rahmen einer internationalen Aktionswoche gegen den Handel mit illegalen und gesundheitlich bedenklichen Arzneimitteln im Internet vorgegangen. Die Ziele der Aktion waren, das Angebot illegaler Produkte zu unterbinden und das Bewusstsein der Bevölkerung für die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbundenen möglichen Gefahren für die Gesundheit zu schärfen.

Die Operation Pangea ist die bedeutendste Aktion zur Unterstützung der Internationalen Task-force zur Bekämpfung von illegalen Arzneimitteln (International Medical Products Anti-Counterfeiting Taskforce - IMPACT). Sie konzentriert sich auf Webseiten, über die illegale und bedenkliche Arzneimittel vertrieben werden. Der Fokus liegt auf den drei Hauptkomponenten des illegalen Internethandels: dem Internetdienstanbieter (ISP), den Zahlungssystemen und den Zustelldiensten.

Die Operation Pangea IV erfolgte vom 20 bis 27.09.2011 unter Koordination von Interpol, der Weltzollorganisation (WZO) und nationalen Arzneimittelüberwachungsbehörden sowie der pharmazeutischen Industrie und den Internet-Zahlungsabwicklern. Polizei, Zoll und Arzneimittelüberwachungsbehörden wurden bei ihren Ermittlungen von den Dienstleistungsunternehmen intensiv unterstützt.

Das Gesamtergebnis der weltweiten Operation stellt Interpol vor.

In Deutschland bieten unzählige Seiten im Internet den Kunden die Möglichkeit, Arzneimittel mit oder ohne Rezept oder nach Konsultation des auf der Seite beworbenen "Online-Doktors" zu erwerben. Die professionelle Aufmachung der illegalen Seiten erschwert es den Kunden, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Neben dem enormen gesundheitlichen Risiko besteht zusätzlich die Gefahr, dass persönliche Daten, z. B. Kreditkartendaten, in Täterhände gelangen und missbräuchlich verwendet werden.

Die Polizei in Deutschland hat im Jahr 2011 bis Mitte September 268 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz geführt, bei denen das Internet zur Tatausführung genutzt wurde. Die Betreiber der Webseiten stehen im Verdacht, in Deutschland nicht zugelassene sowie gesundheitlich bedenkliche Arzneimittel vertrieben zu haben.

Die Angebote umfassen die gesamte Bandbreite des Arzneimittelspektrums. Darunter sind insbesondere leistungssteigernde und muskelaufbauende Arzneimittel sowie sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, u. a. Arzneimittel zur Behandlung erektiler Dysfunktion, Haarwuchsmittel, Mittel zur Gewichtsreduktion und Appetitzügler. Die Ermittlungen zeigen, dass die illegalen Arzneimittel überwiegend aus dem Ausland, größtenteils aus Indien, China, Osteuropa und Afrika, stammen. Erschwert werden sie durch konspirativ organisierte Handelsstrukturen und eine internationale Vorgehensweise der Täter.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Das Internet als Handelsplattform nimmt stetig an Bedeutung zu. Durch den illegalen Arzneimittelhandel auf dieser Plattform wird die Gesundheit der Menschen in rücksichtsloser Weise gefährdet. Illegale Händler nutzen die Unbefangenheit der Patienten aus und bieten nicht zugelassene, gefälschte und gesundheitlich bedenkliche Arzneimittel zum Kauf an. Dieser grenzüberschreitenden Form der Kriminalität kann nur durch die kontinuierliche Zusammenarbeit und den ständigen Informationsaustausch aller beteiligten Behörden national und international begegnet werden. Patienten können sich schützen, indem sie Arzneimittel - auch über das Internet - nur bei zugelassenen Apotheken beziehen."

Auch der deutschen Zollverwaltung kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Filterfunktion für die Gesundheit der Verbraucher zu. Zwar werden die Medikamente über deutsche Internetseiten angeboten, deren Ursprung liegt jedoch im Ausland. Unter der Federführung des Zollkriminalamts standen daher bundesweit die Post- und Kurierdienste im Fokus intensiver Kontrollen. Die beteiligten Zollstellen zogen allein in dieser Woche insgesamt 1.132 Brief- und Paketsendungen mit rund 53.500 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Ausland aus dem Verkehr. Das Gros der sichergestellten Arzneimittel lag mit rund 80 Prozent bei Potenzmitteln. Daneben wurden aber auch Schlaf-, Schmerz- und Diätmittel sowie Herzpräparate, Anabolika und Wachstumshormone aus dem Ausland bezogen.

Die Kunden scheint dabei im Wesentlichen der scheinbar problemlose Bestellvorgang und der häufig günstige Preis zu reizen, so dass jegliche gesundheitliche Bedenken außer Acht gelassen werden. Als "gesundheitlich bedenklich" wurden jedoch die meisten der beschlagnahmten Medikamente von den Untersuchungsbehörden eingestuft. Doch damit nicht genug: Jeder Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Von dieser Möglichkeit machen die zuständigen Behörden regen Gebrauch und ahnden Verstöße mit mindestens 35 Euro Bußgeld pro Bestellung. Eine große Zahl derartiger Bußgeldbescheide wird auch in diesem Jahr nach der Kontrolloperation Pangea IV erwartet. Allein am Internationalen Postzentrum des Frankfurter Flughafens wurden in dieser Zeit 761 Postsendungen mit Medikamenten sichergestellt.

Die wachsende Bedeutung des Handels mit illegalen Arzneimitteln zeigt sich nicht nur an den Aufgriffen bei den Post- und Frachtzentren. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsdiensts im Bereich der mittleren bis schweren Arzneimittelkriminalität steigt stetig - allein im Jahr 2010 um über 40 Prozent auf 914 Fälle (2009: 644), die Tendenz ist weiter steigend. Umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungen zu Potenz- oder Dopingmitteln stehen dabei im Vordergrund. So ermittelt die Zollfahndung Berlin-Brandenburg derzeit in einem Verfahren, das unter anderem die gleichzeitige Durchsuchung von 60 Objekten in Deutschland und Tschechien und sieben Verhaftungen einschließt. Die Täter erwirtschafteten mit ihrem illegalen Potenzmittelhandel mehrere Millionen Euro auf Kosten der Gesundheit ihrer Kunden.

Dazu sagte der Präsident des Zollkriminalamts, Dr. Paul Wamers: "Dem Handel mit illegalen, zum Teil äußerst gefährlichen Arzneimitteln, die von skrupellosen Händlern via Internet vertrieben werden, muss endlich Einhalt geboten werden. Es ist daher mehr denn je die enge internationale Zusammenarbeit aller Ermittlungsbehörden erforderlich, um kriminellen Verkäufern und Organisationen das Handwerk zu legen, damit Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und nicht zuletzt vor finanziellen Verlusten geschützt werden."

Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sind sich einig mit den für den Arzneimittelhandel zuständigen Stellen, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA), dass diesem Phänomen nur durch ein gemeinsames Vorgehen entgegengewirkt werden kann. (BKA: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen