Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

UN-Konvention gegen Korruption


Internationaler Anti-Korruptionskampf tritt auf der Stelle - Enttäuschung nach magerem Ergebnis bei der UNCAC-Vertragsstaaten-Konferenz in Bali
Transparency fordert Teilnahme Deutschlands am Pilot-Monitoringprogramm der UN-Konvention gegen Korruption


(07.02.08) - Mit Enttäuschung reagiert Transparency International Deutschland e.V. auf den Formelkompromiss, der ein vollständiges Scheitern der internationalen Staatenkonferenz zur UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) vergangene Woche in Bali gerade noch verhindert hat. Ursprüngliches Ziel der Konferenz war es, nach dem Schaffen internationaler Vorgaben zur Bekämpfung der Korruption durch ein gemeinsam erarbeitetes effektives Prüfungs- und Kontrollsystem die Umsetzung in den einzelnen Staaten voranzutreiben.

Transparency International hatte dazu schon im Sommer 2007 einen detaillierten Vorschlag unterbreitet. In Bali konnten sich die Regierungsvertreter nicht auf ein Monitoring-Programm einigen. Stattdessen stand am Ende lediglich der allgemeine Wunsch der Teilnehmerländer nach einer Vorbereitung weiterer Vorschläge durch eine Arbeitsgruppe und die Einrichtung einer Expertengruppe zum Thema Asset Recovery ("Rückerlangung von Geldern"). Transparency Deutschland fordert, dass Deutschland sich am Pilot-Monitoringprogramm beteiligt. Ein erfolgreiches Pilot-Monitoringprogramm mit möglichst großer Beteiligung kann sich positiv auf die Verabschiedung eines Monitoringprogramms auf der nächsten Staatenkonferenz auswirken.

Jan Richter, der Transparency Deutschland in Bali im Rahmen der begleitenden Tagung von Nichtregierungsorganisationen vertrat, sagte: "Nach Beginn der Konferenz wurde schnell deutlich, dass die führenden Staaten der G 77 einen transparenten und partizipativen Monitoring-Mechanismus ablehnen und die G8-Staaten ihrerseits dies nicht mit Druck durchsetzen wollen".

Er fügte ernüchtert hinzu: "Da nutzte es auch nichts, dass unter den NGO Einigkeit hinsichtlich des Monitoring-Programmes bestand. Von den offiziellen Delegierten der teilnehmenden Staaten hörte man nur Lippenbekenntnisse gegen Korruption, dies führt aber nicht weiter. Die Konferenz war nicht gut vorbereitet und mit viel Tagungsaufwand wurde nur ein mageres Ergebnis erzielt".

Die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Sylvia Schenk, bedauerte die hinhaltende Taktik vieler Länder: "Korruption steckt hinter vielen globalen Problemen - in den benachteiligten Regionen der Welt sind es oft korrupte Praktiken, die eine Verbesserung der Situation verhindern. Schöne Worte helfen nicht und selbst Geld lindert allenfalls die Symptome, kann aber die Ursachen vieler Fehlentwicklungen nicht beseitigen. Umso wichtiger sind konkrete Maßnahmen, die die Krake Korruption als Ursache von Armut, Hunger, mangelnder Trinkwasserversorgung, Umweltzerstörung und vielem mehr Stück für Stück bekämpft."

Deutschland hat im Anti-Korruptionskampf Nachholbedarf: Wegen der fehlenden Anpassung des § 108 e StGB, der Strafrechtsbestimmung zur Abgeordnetenbestechung, an internationale Anforderungen, kann Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption bislang nicht ratifizieren. "Ich musste mir von NGO-Vertretern aus Entwicklungsländern vorhalten lassen, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel gibt und manchen Staaten als Alibi für Untätigkeit dient", klagte Jan Richter. Deutschland konnte aufgrund der fehlenden Ratifzierung nur als Beobachter an der Konferenz teilnehmen.

Sylvia Schenk stellte fest: "Wir wissen zwar, dass die Änderung des § 108 e aufgrund des deutschen Abgeordnetensystems nicht einfach ist, aber es ist ein Klacks gegenüber den Schwierigkeiten, mit denen manch andere Länder beim Kampf gegen Korruption konfrontiert sind. Wenn wir weltweit den Armen helfen und auch die deutsche Wirtschaft bei sauberen Geschäften im Ausland unterstützen wollen, müssen wir unsere eigenen Hausaufgaben gemacht haben!"

Die Vorsitzende kündigt an, dass Transparency Deutschland in der Änderung des § 108 e StGB einen Schwerpunkt der diesjährigen Aktivitäten sieht und hierzu auch erneut an die Bundestagsfraktionen herantreten werde.

"International kommt es jetzt darauf an, bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Quatar Pflöcke einzuschlagen, damit wir zumindest in zwei Jahren mit dem Monitoring vorankommen", fasste Jan Richter die ungebrochene Einsatzbereitschaft von Transparency International und der anderen Nicht-Regierungsorganisationen im Kampf gegen Korruption zusammen.

Zur UN-Konvention gegen Korruption
Die UN-Konvention gegen Korruption wurde im Dezember 2003 verabschiedet und gilt als führende umfassende Antikorruptionskonvention auf internationaler Ebene. Mit der Unterzeichnung im Dezember 2003 hat Deutschland seinen Willen bekundet, die Konvention umzusetzen. Über 100 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter China, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Polen, Russland, Südafrika und die USA.
(Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen