Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Staatliches Handeln muss transparenter werden


Peter Schaar: Ein umfassendes, lückenloses Informationszugangsrecht ist unverzichtbar
Es sei unbefriedigend, dass die Bürgerinnen und Bürger noch nicht in allen Ländern einen Anspruch auf freien Informationszugang haben


(15.06.11) - Anlässlich des Symposiums "Perspektiven der Informationsfreiheit" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Die Diskussionen über Infrastrukturprojekte, die zukünftige Energieversorgung und Infektionsgefahren verdeutlichen die zunehmende Bedeutung staatlicher Transparenz. Durch einen offenen Umgang mit Informationen können staatliche Stellen das Vertrauen in die Objektivität, Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Planung und ihres Handelns gewinnen und erhalten."

Ein umfassendes, lückenloses Informationszugangsrecht sei hierfür unverzichtbar. "Deshalb halte ich es für unbefriedigend, dass die Bürgerinnen und Bürger noch nicht in allen Ländern einen Anspruch auf freien Informationszugang haben. Zudem haben sie bei Anträgen auf Zugang zu Verbraucher- und Umweltinformationen keine gesetzlich garantierte Möglichkeit sich an die Informationsfreiheitsbeauftragten zu wenden", sagte Schaar.

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern sollten deshalb flächendeckend allgemeine Regelungen für den Informationszugang schaffen und die Ombudsfunktion der Informationsfreiheitsbeauftragten auch für Verbraucher- und Umweltinformationen gesetzlich verankern. "Transparenz schaffen übrigens auch die Open Data Projekte, die ich mit großem Interesse verfolge", erklärte Schaar.

Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006 wurden bei den Bundesbehörden rund 8.600 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. In etwa der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang vollständig gewährt, jeder zehnte Antrag führte zu einer teilweisen Einsichtnahme. Die aktuelle Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bietet die Chance, Beschränkungen und Ausnahmen, etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, kritisch zu hinterfragen. Ein entsprechendes Gutachten, das Professor Dr. Michael Klöpfer erstellt hat, wurde dem Bundesbeauftragten überreicht. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen