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Änderungen der europäischen ePrivacy-Richtlinie


Themenschwerpunkt: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
IX. Symposium des BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zum Datenschutz in der Telekommunikation am 19. November 2008 in Bonn-Bad Godesberg

(21.11.08) - Im Mittelpunkt des diesjährigen Symposiums zum Datenschutz in der Telekommunikation standen die geplanten Änderungen der europäischen ePrivacy-Richtlinie und das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. An dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar veranstalteten Symposium nahmen zahlreiche Gäste aus den Telekommunikationsunternehmen sowie Vertreter/ innen der Verbände, der Ministerien und der Landesbeauftragten für den Datenschutz teil.

In seiner Einführungsrede begrüßte Schaar die angekündigten Verbesserungen zum Datenschutz bei den Unternehmen:
"Die gravierenden Datenpannen und Verstöße der letzten Monate belegen den dringenden Handlungsbedarf beim Schutz persönlicher Daten. Das Datenschutzrecht trägt den Risken immer umfangreicherer Datensammlungen und immer effektiverer Verknüpfungsmöglichkeiten nur unzureichend Rechnung. D

ie in Brüssel und Berlin diskutierte Melde- und Informationspflicht bei Datenschutzverstößen gegenüber den Betroffenen und den Datenschutzaufsichtsbehörden könnte bei den Verantwortlichen die Motivation vergrößern, für einen wirksamen Schutz der ihnen anvertrauten Daten zu sorgen. Außerdem erhalten die Betroffenen dadurch die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen. Die Ansätze für eine Stärkung von Transparenz und Datenschutz dürfen nicht kleingeredet werden.

Der Datenschutz muss besser in den Köpfen verankert und auf allen Funktions- und Hierarchieebenen praktiziert werden."

Schaar forderte Konsequenzen aus dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme:

"Das Grundrecht gilt nicht nur für die Online-Durchsuchung, auf die sich das Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich bezieht, sondern hat auch Auswirkungen auf andere staatliche Maßnahmen. Selbst auf die Datenverarbeitung von Unternehmen könnte die Entscheidung ausstrahlen, soweit sie auf ihren IT-Systemen höchstpersönliche Daten verarbeiten. Der Bundestag ist gehalten, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze in der Gesetzgebung zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu konkretisieren."

Diskussion erwünscht: Schaar schlägt Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlug aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit vor.

Schaar erklärte hierzu:
"Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer.

Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht. Der Vorschlag der Charta soll einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta(at)bfdi.bund.de."

Der Charta-Vorschlag ist hier einzusehen.
(BfDI

Weitere Informationen: www.privacyconference2008.org

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