Nichteignung als Geschäftsführer


Hintergrund ist, dass der EU-Gesellschaftsrechtspakt eine Vereinfachung von GmbH-Gründungen mittels eines Online-Eintragungsverfahrens vorsieht
Der EU-Gesellschaftsrechtspakt sieht mit dem Vorschlag für eine „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ (COM(2018) 239 final) eine Vereinfachung von GmbH-Gründungen mittels eines Online-Eintragungsverfahrens vor



Ein EU-weites Verfahren über den Informationsaustausch hinsichtlich der Nichteignung (Inhabilität) von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften kann sich aus Sicht der Bundesregierung positiv auf den Schutz des Rechtsverkehrs auswirken, da es der präventiven Missbrauchskontrolle dient. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/9785) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9381). Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens sei noch nicht abschließend geprüft worden. Dies betrifft insbesondere auch die Frage, ob überhaupt ein eigenes Inhabilitätsregister, zu dessen Einrichtung der Richtlinienvorschlags die Mitgliedstaaten übrigens nicht verpflichtet, geschaffen werden soll.

Die Bundesregierung werde diese Themen im Zuge der Umsetzung der noch nicht verabschiedeten Richtlinie prüfen. Konkrete Angaben über die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, die ein Inhabilitätsregister führen, lägen der Bundesregierung nicht vor. Sie habe auch keine Kenntnis darüber, ob und welche EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Richtlinienumsetzung die Einrichtung eines eigenen Inhabilitätsregisters beabsichtigen.

Hintergrund ist der Anfrage zufolge, dass der EU-Gesellschaftsrechtspakt eine Vereinfachung von GmbH-Gründungen mittels eines Online-Eintragungsverfahrens vorsieht. Der entsprechende Richtlinienentwurf (COM(2018) 239 final) sehe eine Registervernetzung dahingehend vor, dass die zuständigen Stellen aller EU-Mitgliedstaaten Informationen über Personen einsehen können, die von einem anderen Mitgliedstaat in einem Register als ungeeignet für die Geschäftsführerstellung geführt werden.

Auf dieser Grundlage sollen diese ebenfalls eine Person für ungeeignet erklären können. Die Richtlinie orientiere sich dabei an dem Vorbild des britischen "Disqualified Company Directors Register", in das Personen eingetragen werden, die durch gerichtlichen Beschluss für einen bestimmten Zeitraum für ungeeignet erklärt worden sind, Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft zu sein. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 27.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen