Gesetzgeber habe auf Schrottimmobilien reagiert


Wird aus der Geldanlage ein lebenslanges Verschuldungsproblem? - Anfrage der Grünen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Grüne: "Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleiden Anleger teils existenzbedrohend hohe Verluste"


(16.03.12) - Der Deutschen Bundesregierung ist keine nennenswerte Häufung von Verkäufen sogenannter Schrottimmobilien im Laufe der vergangenen vier Jahre bekannt. Das geht aus ihrer Antwort (17/8691) auf eine Kleine Anfrage (17/8516) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin heißt es weiter, dass die Problematik der Schrottimmobilien vornehmlich den Erwerb von Immobilien oder Anteilen an Immobilienfonds auf Darlehensbasis in den 90er-Jahren betreffe. Auf dieses Problem habe der Gesetzgeber laut einer früheren Antwort (16/7666) der Bundesregierung bereits reagiert.

Die Fragesteller bemerken u.a. vor:
"Seit den 90er-Jahren werden systematisch minderwertige Immobilien (sogenannte Schrottimmobilien) als Vermögensanlage oder Altersvorsorge über unterschiedliche Vertriebswege verkauft. Bei diesen Schrottimmobilien ist der Verkehrswert erheblich geringer als der vom Anleger aufgenommene Kredit. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleiden Anleger teils existenzbedrohend hohe Verluste. In Deutschland wurden bereits Hunderttausende Opfer dieser Erwerbermodelle. Die Geschädigten suchen nach wie vor rechtlichen und staatlichen Schutz.

Die Finanzierung der Immobilienkredite wurde teilweise von namhaften Kreditinstituten wie der Deutschen Bausparkasse Badenia AG und der früheren Hypo-Vereinsbank angeboten. Die Verträge wurden oftmals von sogenannten Mitternachtsnotaren beurkundet, die auch kurzfristig und zu ungewöhnlichen Geschäftszeiten bereitstanden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der ehemalige Berliner Senator für Verbraucherschutz Michael Braun.

So entstand ein Vertriebssystem, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die zwingend notwendige Vorbereitungszeit und Prüfmöglichkeit unter Hinzuziehung von externen Experten erschwert und gesetzliche Schutzregeln unterläuft.

Stellen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher fest, dass der Wert der Immobilie sehr viel niedriger als angenommen ist, wird aus der Geldanlage ein lebenslanges Verschuldungsproblem. Bisherige gesetzliche Regeln (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7666) konnten den Anlagebetrug mit Schrottimmobilien nicht wirksam verhindern. Präventionsmaßnahmen und Initiativen für mehr Verbraucherschutz sind dringend geboten."
(Deutscher Bundesregierung: ra)


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